Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankengeld und evtl Schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankengeld und evtl Schwanger

Ankili1902

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Hallo, ich bin seit 31.03.23 krankgeschrieben (Krebs ist aber schon besiegt) und bekomme aktuell Krankengeld .. jetzt könnte ich evtl schwanger sein und nun ist die Frage.. wie berechnet sich das mit dem finanziellen? Das Problem an der ganzen Sache ist auch noch, dass mein Mann und ich von Brandenburg nach Sachsen ziehen müssen, weil er arbeitsbedingt da hin muss. Ich bin weiterhin bei meinem AG gemeldet. Wann ich wieder arbeitsfähig bin ist noch nicht abzusehen von meiner Seite aus, da ich definitiv noch viel Physiotherapie benötige. Lange Rede kurzer Sinn: Bekomme ich (falls die SS bestätigt wird) trotzdem weiter Krankengeld oder sollte ich mich lieber arbeitsfähig schreiben lassen und BV beantragen um volles Mutterschutzgeld zu bekommen? LG Ankili


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, hier hat man kein Wahlrecht. Die Arbeitsunfähigkeit geht dem Beschäftigungsverbot vor. Liebe Grüße NB


Ani123

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Solange sie arbeitsunfähig sind bekommen sie Krankengeld. Während eines BV müssen sie arbeitsfähig sein, was sie nach eigener Aussage nicht sind. Hinzu kommt, dass ihr AG ihnen eine mutterschutzkomforme Tätigkeit anbieten kann, was einem BV vorgeht. Nachteilig ist das für ihr EG, weil arbeitsunfähig (nicht schwangerschaftsbedingt) wird mit 0 € gerechnet. Ich vermute, dass sie daher nur mit dem Mindestsatz von 300 € Basis-EG rechnen können. Umziehen können sie, aber sie müssen trotzallem nach der Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit kommen können, außer sie kündigen. Beim BV wäre es genauso und das kann von heute auf morgen aufgehoben werden. Wenn sie dann wegen der Entfernung nicht zur Arbeit kommen können kann der AG davon ausgehen, dass das während des BV auch nicht ging. Sich direkt nach einem BV arbeitsunfähig schreiben lassen kann beim AG auch Zweifel aufkommen lassen.


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