Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hauptjob und Minijob - Beschäftigungsverbot nur für den Minijob

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hauptjob und Minijob - Beschäftigungsverbot nur für den Minijob

Mamivonzoe

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen Hauptjob als Bürokauffrau wo ich denke ich ohne Bedenken weiter kann. Nebenbei arbeite ich noch bei der Warenverrämung wo ich schwer tragen und heben muss. Da mir die letzten Tage schon alles extrem schwer viel und ich mit Schwindel und Übelkeit zu kämpfen hatte, habe ich einen Test gemacht der positiv war. Nun zu meiner Frage: Ich arbeite er seit 05.10.2017 bei dem Nebenjob. Kann ich mir nur für den Nebenjob ein Beschäftigungsverbot ausstellen lassen und bekomme ich denn mein Lohn weiter oder habe ich überhaupt kein Anspruch? Liebe Grüße Mami von bald zwei kleine Rackern


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann bei einem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot erhalten, und bei dem anderen nicht, weil es ihm eine andere Tätigkeit ist. Bei Ihrem Minijob -Arbeitgeber muss eine Gefährdungsprüfung durchgeführt werden und er muss dann gegebenenfalls ein Beschäftigungsverbot aussprechen oder sie umsetzen in einen Bereich, wo eben keine Gefährdung vorliegt. Wenn Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten bekommen Sie auch im Minijob den Lohn weiter. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du kannst dir grundsätzlich kein "Beschäftigungsverbot ausstellen lassen". Das läuft anders: der Arbeitgeber macht eine Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG und trifft Maßnahmen, die zum Ausschluß der Gefährdungen führen. Das kann, muss aber nicht ein BV sein. Das müssen im übrigen beide Arbeitgeber tun: Gefährdungsbeurteilung, ggf. Maßnahmen und Mitteilung der Schwangerschaft an die Aufsichtsbehörde.


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