Mitglied inaktiv
Guten Tag! Vor Beginn meiner Elternzeit habe ich eine Stelle als Vorstandsreferentin begleitet, d.h. ich habe dem Vorstand zugearbeitet und Projektarbeit gemacht. Diese Stelle ist außertariflich bewertet. Tatsächlich bekommen haben ich aber nur nach Tarifgruppe 8. Jetzt soll ich auf eine andere Stelle in einer anderen Abteilung gehen und zwar eine stellvertretende Gruppenleitung. Diese ist nach Tarifgruppe 8 bewertet. Ich habe diese Stelle auch vor meinem letzten Job begleitet. Die Aufgaben sind komplett anders als bei der Referentenstelle. Nun meine Frage: sind Stellvertreterstelle und Referentenstelle gleichwertig? Oder nicht, weil andere Aufgaben und andere Stellenbewertung? Habe ich immernoch Anspruch auf eine Stelle, die außertariflich bewertet ist obwohl ich das Gehalt in der Praxis noch nicht verdient hatte? Vielen Dank für Ihre Hilfe!! MfG, Karina Decker
Hallo, lohnmäßig haben Sie Anspruch auf das, was Sie vorher hatten. Inhaltlich kommt es auf den Vertrag an. Liebe Grüsse, NB
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