Lunaxy
Hallo, Kann mir einer beantworten wie bindend eine schriftliche Zusage zu einem Arbeitsvertrag ist? Es geht darum, dass ich gerade in der Ausbildung bin und zum 01.08. die schriftliche Zusage meines Arbeitgebers erhalten habe, dass ich übernommen werde. Schön und gut, heute habe ich erfahren, dass ich schwanger bin und wurde aufgrund der Corona Lage direkt ins BV geschickt bzw. Wurde mir dazu geraten. Um das Ungeborene zu schützen würde ich das auch gerne machen, allerdings habe ich Sorge, dass mein Arbeitgeber mir dann keinen Vertrag mehr ausstellt wenn er hört, dass ich erstmal ausfalle. Aufgrund von Mutterschutz etc. Wie sieht es da aus? Weiß das jemand? Wäre das rechtens? Ich meine die Zusage ist schriftlich per Mail erfolgt. Zu mal als e-Mail Text mit PDF Anhang und der schriftlichen Zusage. Kann mein Arbeitgeber den Vertrag zurückziehen bzw. Die schriftliche Zusage wenn er hört, dass ich schwanger bin? Ich arbeite in diner Kita. Ich muss ihn also schnell informieren bezüglich BV. Ich habe wirklich Angst, dass ich trotz schriftlicher Zusage keinen Arbeitsvertrag bekomme obwohl mir dieser zugesichert wurde.
Hallo, eine schriftliche Zusage ist bindend und kann nicht, schon gar nicht wegen Schwangerschaft, zurückgenommen werden. Liebe Grüße NB
mellomania
zuerst: corona ist KEIN grund für ein BV! dazu kann dir auch nicht geraten werden, da es da gesetzlichen vorgaben gibt. du kannst da auch nicht mitreden. das ist entscheidung des arztes oder des AG wenn es um die gefährdungsbeurteilung geht. soviel dazu. wenn du einen vertrag hast, hast du ihn. wenn beide parteien unterschrieben haben ist er bindend. der AG soll schauen ob er ersatztätigkeiten für dich hat. das muss er sogar.
luvi
Hallo, Da du die Zusage schriftlich hast, kommt der Arbeitgeber aus der Zusage kaum noch raus. Ach mellomania, Wenn du Beschäftigungsverbot liest... Es ist doch immer wieder das gleiche. Kennst du keine schwangere Lehrerinnen oder Erzieherinnen, die gerade wegen Corona ein Beschäftigungsverbot haben? Ich kenne mehrere. Die Arbeitgeber möchten kein Risiko eingehen. Wer möchte schon die Verantwortung übernehmen, falls es doch Folgen gibt fürs Baby. Und was sollen die Erzieherinnen von zu Hause aus machen? Die Krippenkinder per Videokonferenz betreuen? LG luvi
mellomania
nein, unsere lehrerinnen erhalten natürlich kein bv. warum auch? sie werden aus dem präsenzunterricht rausgenommen und unterrichten die kinder von zuhause. auch erzieherinnen können von zuhause aus arbeiten. vorlesestunde per stream, berichte für die einschulungskinder schreiben. es gibt, wenn man will, immer ersatztätigkeiten. von daher ist dein kommentar erneut nicht wirklich logisch. auch frau bader schreibt es so gut wie immer drunter: corona ist kein grund für ein bv. lies gerne nach :-)
luvi
Trotzdem wird es so gemacht! Ich kenne mehrere schwangere Lehrerinnen und Erzieherinnen, die nicht mehr in der Schule bzw. Kindergarten sind, aber auch von zu Hause aus nichts machen müssen. Es wird zwar immer (in der Theorie, hier im Forum, im Gesetz) von Ersatztätigkeiten gesprochen, aber die Realität sieht anders aus. Hier wurde auch schon vor Corona sofort bei Bekanntwerden der Schwangerschaft eine Erzieherin aus der Gruppe genommen und bekam ein BV. Vielleicht ist das auch Bundesland abhängig, oder abhängig vom Arbeitgeber. Luvi
mellomania
für lehrerinnen ist es ja echt das einfachste, von daheim homeschooling zu machen oder schulbücher zu digitalisieren. da is echt null gefahr.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Januar '23 mein erstes Kind bekommen und habe für 24 Monate nach der Mutterschutzfrist meine Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.12.24. Seit dem 30.10. befinde ich mich in Mutterschutz. Nun habe ich leider erst heute herausgefunden, dass ich meine Elte ...
Guten Tag Frau Bader, wir erwarten nochmals Nachwuchs - der geplante Entbindungstermin ist der 6. Mai 2025. Nach dem "Lehrgeld" beim ersten Kind haben wir im Oktober 2024 die Steuerklassen gewechselt, damit das Elterngeld auf Basis eines höheren Nettogehalts berechnet wird. Die relevanten 7 Monate Einkommen (Oktober 2024 bis April 2025) würden ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich in Elternzeit und bin erneut schwanger. Ich habe meinem AG dies schriftlich mitgeteilt und habe meine Elternzeit mit dem Datum des erneuten Mutterschutzbeginns (6 Wochen vor Geburt) beendet, um von den Mutterschutzrichtlinien gebrauch zu machen. Ich bat in dem Brief um schriftliche Bestätigung der Zukenntn ...
Meine Frau arbeitet als Integrationshilfe an einer Schule. Sie ist befristet angestellt da der Betrieb die Stelle an die Förderung der I-Hilfe seitens des Jugendamts gebunden hat. Nun hat Sie frühzeitig ihrem Arbeitgeber bescheid gegeben dass sie schwanger ist. Darauf hin hat dieser direkt in die wege geleitet, dass der Vertrag wenige Wochen vor d ...
Hallo, Ich habe am 22.01.25 meine Ausbildung beendet und bin im selben Unternehmen in ein Beschäftigungsverhältnis mit neuem Gehalt gewechselt. Seit dem 27.01.25 bin ich nun im Mutterschutz. Ich bin von dem Paragraphen 21 Mutterschutzgesetz Absatz 4 etwas verwirrt... Wird mein neues Gehalt nun berücksichtigt oder nicht? Es handelt si ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Hallo, Ich habe folgende Frage: Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz. Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV. Wie soll ich vorgehen? ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...
Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...
Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...
Die letzten 10 Beiträge
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus
- Gerichtstermin im Mutterschutz als Polizeibeamtin
- Elternzeit
- Schwanger Dienstreise ablehnen
- Beschäftigungsverbot 2. Schwangerschaft
- Mutterschutzlohn als Ausgleich zu entfallenden Überstunden
- Stillbeschäftigungsverbot