Yilmazm
Hallo Frau Bader, ich lebe seit Mitte Oktober 2023 getrennt von meiner Frau meine frage ist folgendes: KM hat unseren Sohn bei der wo sie lebt angemeldet für kindergartenplatz aber keine zusage und ich als KV habe eine zusage bekommen das unser Sohn mit 3jahren anfangen kann. Wie ist es habe ich als KV die chance zurück zuholen denn sie ist von mir ca.100km entfernt
Hallo, ich habe jetzt noch mal Ihre weiteren Ausführungen gelesen. Allein dass Sie einen Kindergartenplatz haben könnten, führt nicht dazu, dass das Kind den Lebensmittelpunkt ändert. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Habt ihr gemeinsames Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wer ist weggezogen?
Yilmazm
Ja wir haben gemeinsames Sorgerecht Kindesmutter ist mit kind weggezogen
misses-cat
Hast du den damals zu gestimmt oder was dagegen unternommen Warum sollte ein Kita Platz was ändern, es gibt in Deutschland keine Kita-Pflicht? Dann wird sie die Betreuung anders stemmen müssen oder sie bekommt Bürgergeld
Yilmazm
Ich habe zugestimmt haupwohnung bei km und nebenwohnung bei mir angemeldet, denke sie bekommt burgergeld aber es es geht um den kinderswohl, km hat nur bis jetzt angemeldet und ich als kv habe die zusage
Yilmazm
Kann ich als kv nichts dagegen machen?
misses-cat
Nein da wirst du nichts machen können du hast zugestimmt das dein Kind hauptsächlich bei der Mutter lebt, ein fehlender Kindergartenplatz ist kein Grund das , ohne Einwilligung der Mutter , wieder rückgängig zu machen. Wie gesagt dann lebt sie halt vom Bürgergeld
misses-cat
Und ein Kindeswohl hat nix mit einem Kita-Platz zu tun Wie kommt man auf so etwas?
annarick
Ich verstehe gar nicht, warum du ihn in der Kita angemeldet hast, wenn er doch woanders wohnt. Sieht jetzt ein wenig so aus, als würdest du da was aufzwingen wollen.
Neverland
Muss man nicht verstehen. Du stimmst dem Umzug zu und suchst dann bei dir vor Ort einen Platz. Soll das ein Weg sein Mutter udn Kind zurück zu zwingen? Oder wozu eine solche Aktion. Du kannst natürlich versuchen, gerichtlich zu erwirken, das das Kind zu dir kommt. Die Mutter kannst du aber nicht zwingen. Und dem Richter wirst du glaubhaft versichern müssen, wie du die Betreuung rund um den Alltag gestemmt bekommst. Ob das Kind dann zu dir kommt, steht in den Sternen. Nur weil du aber einen Platz hast, die Mutter nicht, das alleine genügt nicht.
Yilmazm
Wir haben früher gemeinsam gelebt daher die anmeldung vor ort wo ich lebe
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