catzi
Guten Tag, bezüglich meiner Familie wurde ein Antrag auf § 157 Famfg gestellt und es wurde ein Gerichtstermin angesetzt. Ich habe ein ärztliches Attest vom Arzt auf dem steht das ich bis auf weiteres, jedoch mindestens für 3 Monate, Wegeunfähig und verhandlungsunfähig bin. Das Attest habe ich auch schon lange vor der Ladung zum Gerichtstermin bekommen. Ich soll innerhalb von zwei Wochen eine Stellungnahme schreiben bzw. Bescheid geben ob ich zum Termin erscheine. Ich habe aber auch noch keinen Anwalt und wäre das auch ein Grund zu sagen das man den Termin verschieben kann da man nachweislich keinen Anwalt findet? Ich leide unter massiven Schwindelanfällen und Kreislaufproblemen, mir wird immer wieder schwarz vor Augen, ich habe sehr oft physische/ psychische Zusammenbrüche und Gleichgewichtsstörungen. Zudem muss ich immer wieder erbrechen und habe starke Verdauungsprobleme / Durchfall / Magenkrämpfe / Unterleibskrämpfe. Ich leide unter heftigen Migräneanfälle, Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten, Schlafproblemen, Seh- und Hörstörungen, Gedächtnisausfällen, Zahnproblemen, starke Schmerzen am ganzen Körper mit Bewegungseinschränkungen. Ich bin psychisch und physisch sehr stark belastet und leidet unter starken depressiven Verstimmungen. Das steht auch alles so auf dem Attest und nun wollte ich fragen ob das ausreicht und der Termin verschoben werden kann? Danke sehr.
Hallo, es geht um Kindeswohlgefährdung und einen Eilantrag. Da kann man nicht drei Monate verschieben. Liebe Grüße NB
la-floe
hi, wenn du mit diesen Aussagen den Termin verschieben willst bestätigst du doch die KWG. Oder wie willst du mit all diesen Beeinträchtigungen ein Kind adäquat versorgen? floe
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