Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gelte ich als alleinerziehend, wenn meine Eltern im selben Haus leben?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gelte ich als alleinerziehend, wenn meine Eltern im selben Haus leben?

Soley1

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Hallo Frau Bader, lebe mit meinen Eltern im gleichen Haus, in einer WG, aber jeder für sich. Gelte ich dennoch als alleinerziehend (der Vater meines Kindes lebt nicht bei mir, hat die Vaterschaf aber anerkannt)? Kann ich 14 Monate Elterngeld beziehen? Muss das zweite Elternteil beim Antrag trotzdem eingetragen werden? Vielen Dank im Voraus! LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Antwort liefert Ziff. 4c.1.1 RL-BEEG: "Zum anderen darf keine Haushaltsgemeinschaft, definiert durch gemeinsames Wirtschaften, mit einer anderen volljährigen Person vorliegen." Liebe Grüße NB


Pamo

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"Alleinerziehende sind Mütter oder Väter, die ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit einem anderen Erwachsenen, jedoch mit ihrem Kind oder ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammenleben (sogenannte Einelternfamilie)." Es sind weitere Erwachsene in der Wohngemeinschaft, also im Haushalt. Also bist du nicht allein erziehend.


TRB

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Hallo, Wenn ihr alle in einer Wohnung wohnt bist du nicht mehr Alleinerziehend. Lg


HeyDu!

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Ich halte die vorherigen Anrworten für falsch, denn es kommt auf die uns nicht bekannten Umstände an: Text kopiert von folgender Seite: https://www.elterngeld.de/elterngeld-fuer-alleinerziehende/#gref Thema Wohngemeinschaften mit sonstigen Personen: Natürlich ist es möglich, dass du als Elternteil mit deinem Kind und einer anderen Person in einer Wohngemeinschaft lebst. In diesem Fall geht die Elterngeldstelle davon aus, dass du nicht alleinerziehend bist. Du hast hier jedoch die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen und nachzuweisen, dass es sich bei deiner Wohnsituation nicht um eine eheähnliche oder lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft handelt. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass keine sogenannte „Haushaltsgemeinschaft“ mit der anderen Person vorliegt. Es spielt dabei keine Rolle ob der Mitbewohner mit in dem Haushalt gemeldet ist oder nicht. Es geht vielmehr darum, ob eine enge Gemeinschaft besteht, bei der jeder Mitbewohner „tatsächlich oder finanziell“ seinen Beitrag zur Haushalts- bzw. Lebensführung leistet und an ihr teilnimmt. Zum Beispiel der gemeinsame Verbrauch der Lebens- oder Reinigungsmittel oder die gemeinsame Nutzung des Kühlschranks (vlg. BMF-Schreiben vom 23.10.2017 Anwendungsschreiben zu § 24b EStG).


cube

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Das kommt darauf an, wie gut du nachweisen kannst, dass ihr komplett getrennte Haushaltsführung habt. Also jeder für sich einkauft, anteilig Miete zahlt etc.


Dojii

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Wenn du eine getrennte Haushaltsführung eindeutig nachweisen kannst, also bspw. über ein Haushaltsbuch, (Unter-)Mietvertrag, getrennte Lebensmittel etc., dann könntest du als Alleinerziehend gelten. Da du mit deinen Eltern lebst, wird man natürlich genau hingucken, da ein völlig getrennter Haushalt hier eher unwahrscheinlich ist. Wenn der Vater des Kindes ebenfalls das Sorgerecht hat, muss er den Antrag mit unterschreiben, sonst nicht.


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