auf der Reise
Ich habe gelesen, der Arbeitgeber müsse für Schwangerschafts-bedingte Arzttermine, die sich nur innerhalb der Arbeitszeit realisieren lassen, freistellen und dürfe nicht verlangen, daß die Zeit nachgearbeitet wird. Stimmt das - und was ist ggf. die gesetzliche Grundlage dafür? Und wie muß dem Arbeitgeber (wem? wohl der Personalabteilung?) nachgewiesen werden, daß der Arzttermin nur innerhalb der Arbeitszeit realisiert werden kann? Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der Arbeitgeber dennoch eine Nacharbeitung der Stunden verlangt (bzw. einfach die Zeit des Arzttermins als Unterstunden wertet)? Ich habe große Zweifel, daß eine Freistellung an meiner Arbeitsstelle glatt durchgeht. Bisher habe ich alles mit Überstunden abgedeckt (oder außerhalb die Arbeitszeit legen können). Ich bin in einer gynäkologischen Gemeinschaftspraxis (bzw. vermutlich Inhaberin + Angestellte). Nun wurde mir von der "Angestellten" gesagt, ich *solle* den Folgetermin aus inhaltlichen Gründen bei der anderen Gynäkologin wahrnehmen... und zeitlich gehe das in der von ihr bestimmten Woche nur während meiner Arbeitszeiten, zumal jene andere Gynäkologin danach drei Wochen im Urlaub sei. Ich verstehe das so, daß der Termin also nicht nachgearbeitet werden muß (die Wegezeit schon, ist klar). Was "brauche" ich, um Vorgesetzte / Personalabteilung davon zu überzeugen? :-) Vielen Dank.
Hallo, das steht in § 7 MuSchG. die Arbeitnehmerin muss alles tun, um einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu erhalten. Wenn dies bis jetzt bei Ihnen geklappt hat, wird es schwierig werden, dem Arbeitgeber zu vermitteln, dass dies auf einmal nicht mehr der Fall ist. Ich würde hierfür ein Attest der Praxis vorlegen. Liebe Grüße NB
User-1736455377
§ 7 des MuSchu regelt das. Hast du Gleitzeit? Meines Wissens nach ist es nämlich bei Gleitzeit von Gerichten anders entschieden worden als bei fixen Arbeitszeiten.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, bei meiner letzten Anfrage habe ich vergessen hinzuzufügen, daß ich wegen Schwierigkeiten während meiner Schwangerschaft von der Arbeit freigestellt worden bin. Ich bin davon ausgegangen, daß hier nur Fragen zur Schwangerschaft gestellt werden. Nun nochmal meine Frage: Ich habe noch einen Urlaubsanspruch von 35 Tagen und ...
hallo, ich bin schwanger und wenn ich einen termin bei der frauenärztin habe, der ja nun wirklich notwenidg ist, darf ich gehen, werde von meinem chef freigestellt, bekomme die zeit aber abgezogen da wir gleitzeit haben. ist das zulässig? Nilola
Hallo Frau Bader, am 25.09. habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt das ich Schwanger bin. Ich bin Zahnarzthelferin und auf geringfügige Beschäftigung bei Ihm angestellt. Da er laut Gesetz mich nicht länger in der Assistenz beschäftigen darf und er mir im Büro bzw. Anmeldung keine Arbeit anbieten kann, wurde ich sofort freigestellt. Mein Arbeitge ...
Guten Abend, ich arbeite als Ärztin im Krankenhaus.Kann der Arbeitgeber mich in die Freistellung zwingen aufgrund einer Schwangerschaft oder muß er mir einen "Ersatzarbeitsplatz" zur Verfügung stellen, damit die Facharztausbildung, zu der mir nur wenige Monate fehlen,vor der Geburt abgeschlossen werden kann?Danke für Ihre Antwort
Hallo Fr Bader Ich hab mal eine Frage und zwar Arbeite ich als Zahnmedizinische Fachangestellte als Stuhlassistenz was ist wenn ich jetzt Schwanger werde dann darf ich ja meines erachtens da nicht mehr arbeiten bzw wenn meine Chefin mir keinen anderen Platz anbieten kann, werde ich dann freigestellt?und muss meine Chefin meinen Lohn voll weiter ...
Hallo Frau Bader, laut MuSchGesetz muss mich mein Arbeitgeber für die Vorsorgeuntersuchungen freistellen, sofern es mir nicht möglich ist, diese nachmittags wahrzunehmen. Was ist denn mit Untersuchungen außerhalb der Reihe? Ich habe Beschwerden und muß nun zum Ausschluss einer Infektion morgens wegen der Laborzeiten zu einer Untersuchung. Zählt ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich mometan (noch diese Woche) in Elternzeit und sollte ab nächster Woche wieder arbeiten. Mein Arbeitgeber wollte mir eine Kündigung und Freistellung nach Elternzeit aussprechen. Dann teilte ich ihm mit dass ich wieder schwanger bin (voraussichtlicher ET im Februar 2017). Daraufhin teilte er mir per Mail mit d ...
Hallo, Habe gleitzeit ohne kernzeit von 6:30 bis 19:30. Nun ist es so, dass ich meistens nur zwischen 10 und 13 Uhr Termine bekomme, weil die nachmittagstermine alle mind. 2 Monate im voraus ausgebucht sind. Zum Frauenarzt benötige ich eine halbe Stunde. Muss ich die Zeit nacharbeiten?
Liebe Frau Bader, Ich bin gerade etwas überfordert. Meine Chefs haben meine Schwangerschaft nicht gut aufgenommen, seitdem hab ich es eher schwer auf Arbeit. Aber ich bin trotzdem immer gegangen - bis vor 10 Tagen. Da hatte ich vorzeitige Wehen und bin eben noch bis heute krank geschrieben. Montag muss ich also wieder ins Büro. Jetzt ist folgendes ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt nach EZ in BV
- Stillen und arbeiten
- Kündigung nach elternzeit
- ALG I und Mutterschutzgeld
- Gehalt im Beschäaftigungsverbot
- Berechnung Mutterschaftslohn BV nach Lohnersatzleistung
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus