Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freistellung in der Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Freistellung in der Schwangerschaft

Schrödi

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Liebe Frau Bader, Ich bin gerade etwas überfordert. Meine Chefs haben meine Schwangerschaft nicht gut aufgenommen, seitdem hab ich es eher schwer auf Arbeit. Aber ich bin trotzdem immer gegangen - bis vor 10 Tagen. Da hatte ich vorzeitige Wehen und bin eben noch bis heute krank geschrieben. Montag muss ich also wieder ins Büro. Jetzt ist folgendes: Mein Account wurde für mich gesperrt. Das weiß ich aber nicht offiziell, sondern über den Buschfunk und ich habe gerade probiert mich über VPN einzuloggen - nichts geht. Mich erwartet wohl am Montag eine Freistellung. Das selbe ist letzte Woche einer Kollegin passiert - mit dem Unterschied, dass sie nicht schwanger ist und zu Ende des März das Unternehmen verlässt. Da passt das ja. Aber dürfen die das bei mir? Es sind noch etwa fünf Wochen bis zum Mutterschutz, davor hab ich auch noch Resturlaub. Und dann gehe ich in die Elternzeit, ich hab also auch nicht gekündigt, sondern mein Vertrag ist unbefristet. Wie soll ich mich Montag verhalten? Worauf sollte ich achten? Nichts unterschreiben ist klar - und sonst? So wie ich die Gesetze lese, gibt es für eine Freistellung keine Grundlage. Wenn sie mich jetzt los werden wollen, dann geht das eigentlich nicht. Macht es Sinn auf ein BV durch die zu bestehen? Danke für Tipps!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie gehen hin, schauen niedlich und weisen den Ag darauf hin, dass der PC Fehler meldet und Sie sich nicht anmelden können. Wenn er dann sagt, dass Sie gesperrt sind, soll er Ihnen erklären, waru. Freistellung bei vollem Lohn ist möglich. Unterschreiben Sie nichts. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Klar können die dich bis zum Mutterschutz freistellen, aber sie müssen dein Gehalt weiterzahlen. Mein Tipp reiche nach der Geburt wenigstens zwei Jahre Elternzeit ein ( wenn du weniger einreichst können sie dir eine Verlängerung verbieten ) und auch dir in der Zeit einen neuen Arbeitgeber, da wirst du nicht mehr glücklich. Lg


Mitglied inaktiv

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Wenn du krank geschrieben bist, musst du dich doch nicht einloggen. Und wenn du am Montag wieder kommst, kann der Accont wieder freigeschaltet sein. So kann sich ein Arbeitgeber gegen Abzug vertraulicher Daten schützen. Ich sehe da nichts Verwerfliches. Der Arbeitgeber rechnet eben gerade nicht mit einer Rückkehr für die nächsten 17 Wochen, oder länger. Buschfunk und Mutmaßungen sind keine guten Informationsquellen. Wenn du es korrekt machst, sprichst du mit deinem Chef.


Schrödi

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Alles sehr seltsam. Ich würde sagen, die haben kalte Füße bekommen. Es lief wie folgt: Ich bin her und hab mich dumm gestellt und gesagt, dass ich mich nicht anmelden kann. Ja, sie wüssten nicht warum - ich soll die IT anrufen. Also IT angerufen, die haben gesehen, dass einer der Chefs mein Konto deaktiviert hat und haben es wieder aktiviert. Dann kommt mein Chef zu mir ins Zimmer und fragt, ob alles wieder läuft. Also sag ich ja, aber offenbar hast du letzte Woche meinen Account deaktiviert. Da ist er ungelogen bleich geworden, hat Schnappatmung bekommen und gemeint. "Ach, das haben die dir gesagt? Ich musste was dringend nachschauen." Und ich dann: "Ach so, ich dachte mich erwartet das Gleiche wie letzte Woche P. (die Kollegin, die auch plötzlich freigestellt wurde)." Und da hat er wieder nach Luft geschnappt, hat sich umgedreht und ist gegangen. Aber mein Team meinte, dass ihr letzte Woche noch so einige Sachen komisch abgingen. Ich bin also sehr froh, dass ich die Elternzeit dann ganz in Ruhe für die Suche nach einem neuen Job nutzen kann. @Frau Bader und @misses-cat: Danke für die Antworten!


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