Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Familienversicherung verbeamtete Lehrerin

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Familienversicherung verbeamtete Lehrerin

Iseldil

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Hallo, ich habe eine Frage zu einem speziellen Fall. Unsere Tochter ist Ende Februar zur Welt gekommen. Meine Frau ist seit dem 18.1.16 in Mutterschutz. Zuvor hat sie als angestellte Lehrerin gearbeitet. Mit Wirkung zum 22.1.16 wurde sie verbeamtet. Meine Frau hat nun bei der Krankenkasse, in welcher sie gesetzliche versichert war, beauftragt freiwillig versichert zu werden. Das bedeutet, dass trotz Verbeamtung bisher kein Eintritt in eine private Krankenversicherung erfolgt ist. Wäre dem so, bin ich mir bewusst, dass meine Versicherung meine Frau nicht in die Familienversicherung aufnehmen müsste, obwohl Elterngeld kein "Einkommen" ist. Aber wie ist die Situation jetzt? Verbeamtet, aber gesetzlich freiwillig versichert, kann meine Frau für die Bezugsdauer von Elterngeld familienversichert werden?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wie sind Sie denn versichert? Gesetzlich? Dann geht eine beitragsfreie Versicherung. Ansonsten zu Beamten u EZ schreibt das Ministerium: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2010/mutterschutz_elternzeit.pdf?__blob=publicationFile Liebe Grüße NB


Iseldil

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Hallo, vielen Dank für die Auskunft. Ich bin in der Tat gesetzlich versichert. Für die Zeit, in der Mutterschaftsgeld gezahlt wird, müsste man dann freiwillig versichert bleiben, ab dem Zeitpunkt, in dem Elterngeld gezahlt wird könnte man dann in die Familienversicherung wechseln?


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