Blubibu
Hallo, ich bin seit 1.8 im Beschäftigungsverbot. Mein Arbeitgeber zahlt mir normalerweise ein Grundgehalt plus einen Fahrtkostenzuschuss von 50€. Mit diesem Gehalt hat der AG diesen aber einfach gestrichen da ich ja nicht mehr zur Arbeit fahre. Aber ist dies rechtens? Der Betrag ist doch vertraglich vereinbart - ohne Einschränkung. Es gibt ja schließlich auch Kollegen die mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß kommen...
Hallo, Ist eine Schwangere gezwungen, aufgrund eines Beschäftigungsverbots teilweise oder völlig mit der Arbeit auszusetzen, so erhält sie trotzdem ein Gehalt vom Arbeitgeber: Dieses Gehalt berechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Fahrtkosten sind tatsächlichen Aufwendungen. Ein Fahrtkostenzuschuss wird zur Erstattung der Kosten des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen dem Heim und der Arbeitsstätte mit dem eigenen Auto eingeräumt. da diese wegen der Beschäftigungsverbots nicht anfallen, dürfen sie abgezogen werden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das ist absolut rechtens, denn die Fahrtkosten fallen für dich ja auch nicht an, wenn du im BV bist. Die Fahrtkosten zählen nicht als Gehalt, sondern als Aufwandsentschädigung. Genauso entfallen im BV z.B. Essenszuschläge, Zuschläge für die Reinigung von Arbeitskleidung.
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