Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, in einer früheren Anfrage haben Sie bereits erklärt, daß man Erziehungsgeld bekommen kann, wenn man "einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland" hat. Was habe ich darunter zu verstehen? Hintergrund: Mein Mann hat für nächstes Jahr einen auf 5 Monate befristeten Job in den USA bekommen. Ich möchte gern die ganze Zeit mitgehen, kann ich dann trotzdem einen Wohnsitz hier belassen? Was muß ich dafür nachweisen, einen Mietvertrag? Wie ist es, wenn wir unsere Möbel einlagern liessen? Vielen Dank für Ihre Antwort Danasmile
Liebe Dana, bei einer vorübergehenden Versendung eines Dt. AGs ins AUsland wird das EG weiter bezahlt. Ihre EG-Stelle prüft im Einzelfall, was vorübergehend ist. 5 Mo. wohl schon. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Guten Tag, Ich habe eine Frage. Ich wohne zur Zeit in Italien und habe einen 4 Monaten alten Sohn (in Rom geboren), habe aber meinen 1.Wohnsitz in Deutschland da ich dort auch ein Gewerbe habe (Tourismus). Mein Mann arbeitet in Italien, er verdient ca.47.000 DM netto im Jahr und ich leider mit meinem Gewerbe noch gar nichts. Kann ich den t ...
Erziehungsgeld wird unter bestimmten Voraussetzungen auch ins Ausland gezahlt. Hier der entsprechende Auszug aus dem Bundeserziehungsgeldgesetz: Anspruch auf Erziehungsgeld hat auch, wer, ohne eine der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr.1 zu erfüllen, von seinem im Geltungsbereich dieses Gesetzes ansässigen Arbeitgeber oder Dienstherrn zur vo ...
Hallo Tatjana, Du brauchst keinen Wohnsitz oder staendigen Aufenthalt in Deutschland zu haben, um Erziehungsgeld zu bekommen. Ich hatte unseren ersten Antrag an meinen letzten Wohnort (Augsburg), wo ich aber abgemeldet war, geschickt. Er wurde aber dann aus Gruenden, die ich nicht kenne, nach Muenchen weitergeleitet. Wichtig bei der ganzen ...
Aus beruflichen Gründen meines Ehemannes leben wir in Spanien. Mein Mann ist bei einem dtsch.Arbeitgeber angestellt, arbeitet aber z.Zt.im Ausland ca. 1-2Jahre.Ich bin natürlich mit ins Ausland gezogen, bin aber nicht in einem Beschäftigungsverhältnis tätig ( sind erst im oktober 03 rüber gezogen ), da unser Kind demnächst kommt. Nun habe ich gele ...
sehr geehrte frau bader, meine tochter wurde im januar 2004 in den usa geboren. wir leben bereits seit einem jahr hier und werden nach ablauf von 2 jahren wieder nach deutschland zurueckkehren. finanziert wird dieser aufenthalt ueber ein steuerfreies stipendium einer deutschen koerperschaft. bezueglich kinder- und erziehungsgeld haben wir sehr w ...
Hallöchen, wie sieht es eigentlich mit der Berechnung des Erziehungsgeldes aus, wenn der Vater meines Kindes im Ausland arbeitet und in Deutschland keine Steuern zahlt? Zählt dann zum Bruttoeinkommen auch Auslöse, Werkzeuggeld usw. dazu oder zählt lediglich der Stundenlohn? Gruß Alina79
Hallo Frau Bader, hallo an alle anderen, mein Freund wohnt und arbeitet in den Niederlanden. Ich arbeite in Deutschland, bin auch dort gemeldet, obwohl ich mich sehr oft bei meinem Schatz aufhalte. Nun bin ich schwanger (unser Sonnenschein kommt im August zur Welt) und habe folgende Fragen: Wie läuft das mit dem Erziehungsgeld/Kindergeld ...
Hallo Frau Bader! Ich weiss nicht, ob meine Frage zu kompliziert ist. Ich versuche es einfach und danke schon mal vorab. Unser Kind wurde diesen Oktober im Ausland geboren. Im Frühjahr 07 werden wir wieder nach Deutschland gehen, dann ist sie ca. 6 Monate alt. Ist es dann noch möglich, Erziehungsgeld zu beantragen? Ich habe da irgendwas von ...
Sehr geehrte Frau Bader, wie verhält es sich, wenn man während eines individuellen Beschäftigungsverbotes in die Schweiz zieht für vorraussichtlich zwei Jahre. Endet das Beschäftigungsverbot dann automatisch und sogar auch das Arbeitsverhältnis bzw. muss das Arbeitsverhältnis gekündigt werden? Herzlichen Dank vorab!
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist schwanger und in DE bei einem Konzern angestellt und auch in DE gemeldet (Ich bin dort auch noch gemeldet). Ich arbeite aber seit November letzten Jahres im nicht EU Ausland (Asien) und habe eine lokalen Arbeitsvertrag (keine Entsendung). Das Kind soll auch hier in Asien, wo ich arbeite, entbunden werd ...