Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern wegen fehlender Betreuung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verlängern wegen fehlender Betreuung

Elli_1983

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Hallo Fr. Bader, ich habe folgende Frage: ich plane von Mai bis Juli 2022 in Mutterschutz zu sein und dann von Juli bis November 2022 Elternzeit zu nehmen. Dann wieder in Vollzeit 35h zu arbeiten. Mein Plan stehr und fällt natürlich mit der Voraussetzung dass ich auch rechtzeitig eine Betreuung (Kita oder Tagesmutter) tatsächlich finde. Darauf hsbe ich meinen Arbeitgeber bereits hingewiesen. Er sagte mir ich kann den Elterngeldantrag max. 2x ändern. Meine Frage ist: kann er einer Verlängerung der?Elternzeit in dringenden Gründen wie z.b. fehlende Betreuungmöglichkeit (z.b. wegen zu hoher Arleitslast will er dass ich arbeite wie ursprünglich geplant) auch tatsächlich ablehnen ? Oder ist es dann eine Ausnahme? Wie ist die Rechtslage? Danke Fr Bader Liebe Grüße Elli_1983


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist leider Ihr Problem. Sie müssen sich innerhalb der ersten beiden Jahre verbindlich festlegen. Als besondere Härte kann ich es nicht sehen, wenn Sie keinen Platz bekommen. Ihr AG kommt Ihnen ja schon sehr entgegen. Liebe Grüße NB


mellomania

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ja. wenn du weniger als zwei jahre elternzeit meldest hast du KEINEN anspruch auf verlängerung. du musst dich für die ersten beiden jahre festlegen.


cube

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Da Kinderbetreuung Privatsache ist, stellt fehlende Betreuung für den AG keinen Grund dar, einer Verlängerung zustimmen zu müssen. Wenn du nicht von vorne herein 2 volle Jahre EZ nimmst (in denen du ja auch bis 32 Std TZ arbeiten könntest), kann der AG eine Verlängerung ablehnen.


Mamamaike

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Hallo, melde doch mehr Elternzeit und gehe in der Elternzeit zurück in Teilzeit arbeiten. 32 Stunden sind da erlaubt, das kommt natürlich auf Deine Situation an, ob Du mit 3 Stunden weniger finanziell auskommst. Der Vorteil ist, dass Du unkündbar und flexibler vom Start her bist. Viele Grüße


Pamo

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Das Gesetz sagt, dass dein AG keine Verpflichtung hinsichtlich Betreuung hat. Dafür sind die Eltern des Kindes verantwortlich. Er hat auch mit deinem Elterngeld nichts zu tun. Nimm 2 Jahre Elternzeit und biete an, in TZ in EU zu arbeiten, wenn du Betreuung hast.


Ani123

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Wenn Sie jetzt nach einer Betreuung suchen sollte die bis zur Geburt i. d. R. fest sein. Die Kitaanmeldungen, insofern online, waren bereits. Es wird auf die Zu- oder Absagen gewartet. Tagesmutter kann auch schon jetzt gesucht werden und dann zu Monat X. Dafür am besten bei der Stadt / Gemeinde und / oder JA anrufen. Ich kenne Mütter, die nach dem Mutterschutz bzw. ein paar Monate nach der Geburt ihre Arbeit wieder aufgenommen haben. Alle hatten bei der Geburt schon die Betreuung gesichert (überwiegend Tagemutter). Um sicher zu gehen, falls die Betreuung bei Geburt noch nicht steht, würde ich 2 Jahre EZ melden mit der Option TZ in EZ mit bis zu 32 Wochenstunden. Und wenn die Betreuung dann steht ein Schreiben hinschicken, dass wie bei EZ-Meldung gemeldet TZ in EZ in X Wochenstunden ab X gewünscht ist. Wenn sich der AG dann nicht innerhalb einer Frist meldet gilt es als genehmigt. Lehnt er ab muss er es begründen, was bei einem hohen Arbeitsaufkommen schwierig sein wird. Oder sie schicken dann ein Schreiben hin, dass sie die EZ zum X beenden mit der Bitte um schriftliche Zustimmung. Auch da hat der AG Fristen bis wann er sich gemeldet haben muss, falls er ablehnt, bis es automatisch als genehmigt gilt. Mit der Methode wären sie auf der sicheren Seite, denn wenn sie unter 2 Jahre EZ melden und dann verlängern möchten muss der AG zustimmen. Das muss er nicht. Nehmen sie 2 Jahre und arbeiten währenddem z. B. TZ in EZ 32 Wochenstunden und merken, das klappt gut, können sie auf das 3. Jahr verlängern. Das kann der AG nicht ablehnen. Bitte nicht vergessen, dass die EZ ab Geburt läuft . Mutterschutzzeiten zählen schon als EZ, auch wenn sie da Mutterschutzgeld bekommen.


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