Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie oft Elternzeit verlängern? Zwillinge

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie oft Elternzeit verlängern? Zwillinge

Nina1234567

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Hallo, ich habe für meinen 1. Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen. Währenddessen habe ich angefangen in Elternzeit-Teilzeit 30 Stunden zu arbeiten. In diesem Zeitabschnitt befinde ich mich jetzt. Nun möchte ich ab dem 2. Geburtstag für meinen 2. Zwilling Elternzeit beantragen (weiterhin in Teilzeit). Für den 1. Zwilling zu verlängern geht nicht, da ich sonst nicht die vollen 6 Jahre ausschöpfen kann - es dürfen ja maximal 24 Monate nach dem 2. Geburtstag sein. Meine Frage: Kann ich für den 2. Zwilling erstmal 1 Jahr nehmen und danach 2x um 1 Jahr verlängern? Ich würde gerne nicht sofort die 3 Jahre beantragen, um flexibel zu sein. Kann ich denn die Elternzeit so oft ich möchte einfach verlängern (natürlich mit Einhaltung der Fristen)? Danke und Gruss, Nina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da die Bindungsfrist von 24 Mo. überschritten ist, ist das möglich. Sie müssen nur die Fristen beachten u dürfen zwischendrin nicht arbeiten (weil es dann ein neuer Abschnitt ist). Sie können auch erst 1. Jahr von Z2 nehen, dann das 3. Jahr von Z1 und dann wieder von Z2. Liebe Grüße NB


Nina1234567

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Vielen Dank für Ihre Antwort! 3 Zeitabschnitte pro Kind darf ich ja haben, also könnte ich zwischendrin doch außerhalb der Elternzeit arbeiten? VG, Nina


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