Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern und Elterngeld splitten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verlängern und Elterngeld splitten

kleenecordi2010

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Guten Tag. Momentan bin ich den 5. Monat in Elternzeit. Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt und beziehe monatlichl das volle Elterngeld. Jetzt würde ich gerne die Elternzeit verlängern um ein Jahr. Und das Elterngeld ab jetzt splitten. Also so, dass ich die nächsten Monate bis zum zweiten Geburtstag Elterngeld beziehe. Halt nicht das volle Elterngeld, sondern jeden Monat ein bisschen. Wäre sowas möglich?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Die Restmonate können Sie splitten. Das Problem ist aber, dass Sie keinen Anspruch auf Verlängerung der EZ haben - und EG nur bekommen, wenn Sie höchstens 32 Std arbeiten. Liebe Grüße NB


Suomi

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Unabhängig von Deiner konkreten Frage. Wenn Du nur 1 Jahr EZ beantragt hast, muss Dein Arbeitgeber der Verlängerung um 1 weiteres Jahr zustimmen. Das solltest Du auch rechtzeitig mit ihm besprechen.


KielSprotte

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1. du legst dich mit der ersten Mitteilung dem AG gegenüber fest. Eine Verlängerung ist somit nicht so einfach möglich, nur mit Zustimmung/Genehmigung des AG 2. EG - entweder voll oder halb - "jeden Monat ein bißchen" musst du dann schon privat regeln. Egal ob Basis oder Plus: bis zum 2. Geburtstag wird das nichts


kleenecordi2010

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Angenommen der Arbeitgeber stimmt zu. Wäre es dann möglich das restliche Elterngeld zu splitten auf die übrig gebliebenen Monate?


KielSprotte

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Wie bereits gesagt: entweder 100% oder 50%.


Mitglied inaktiv

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Klar kannst du zum Beispiel ab Monat 7 in Elterngeld plus wechseln. Dann werden die restlichen 5 Monate vom Basis EG in Eg plus gewandelt. Sind 10 Monate und damit Geld bis Monat 17. Elterngeld plus ist die Hälfte des Basis Elterngeld. Anders geht es nicht


Pamo

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Wenn du die Verlängerung der EZ mit dem AG geklärt hast, ist das Splitten kein Problem: Jeden Monat legst du die Hälfte deines Elterngeldes auf die Seite.


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