frl_sonnenschein
Guten Abend, ich arbeite als Lehrerin in Berlin und bekomme wohl Anfang Mai 2019 ein Kind. Nach der Entbindung habe ich 8 Wochen Mutterschutz (also bis Anfang Juli 2019), in denen ich mein ungefähres Netto-Gehalt bekommen würde. Nun enden im kommenden Jahr die Sommerferien in Berlin Anfang August. Darf ich meine Elternzeit und mein Elterngeld dann auch erst ab Anfang August beginnen oder muss das bereits Anfang Juli geschehen? Hintergrund ist der, dass ich sonst natürlich einen Monat "offiziell" Vollzeit arbeiten würde (in den Ferien findet ja bekanntlich kein Unterricht o.ä. statt) und - wenn das rechtlich gehen würde - das Geld natürlich gern mitnehmen würde. Ich freue mich auf Ihre Antwort! Vielen Dank, Fräulein Sonnenschein
Hallo, da Schulrecht Landesrecht ist, kann man es nicht allgemein beantworten. Ich würde es für rechtsmissbräuchlich halten. Liebe Grüße NB
mellomania
nein. das geht nicht. wenn du elternzeit ab geburt nimmst und auch so das elterngeld, ist ok. wenn du aber einen freien beginn (also unabhängig vom geburtsdatum) wählst, musst du die ferienregelung eben beachten, um den von dir beschriebenen missbrauch nicht zu begehen. du musst, in bawü, drei wochen abstand zu den sommerferien haben und eine woche abstand zu den kleinen ferien. heißt, deine elternzeit darf entweder drei wochen nach ende der ferien beginnen, so dass du drei wochen arbeitest, oder drei wochen vor beginnn de sommerferien. das ende muss auch drei wochen vor beginn der sommerferien sein, so dass du drei wochen arbeitest oder eben drei wochen nach ende. nur wenn du jahresweise elternzeit nimmst dem geburtsdatum entsprechend fällt die ferienregelung flach.
Mitglied inaktiv
Benennug der rechtl. Grundlage bitte.
cube
Also verstehe ich dich richtig: du würdest gerne "offiziell" erst mal arbeiten - wohlwissentlich, dass du in den Ferien natürlich nicht arbeiten musst im Sinne von Unterricht abhalten und dafür dann auch dein volles Gehalt bekommen wollen? Mhh, es steht natürlich jedem zu, soviel wie möglich aus der EZ und dem EG rausholen zu wollen - aber das, was du da fragst, ist doch wissentlicher Betrug bzw. Vorgaukelei von Arbeitswillig- und fähigkeit, im Wissen, dass du es eben doch nicht musst. Und unter Berücksichtigung einiger Vorteile, die eine verbeamtetet Lehrerin als Mutter eh gegenüber dem normalen AN hat, finde ich das ehrlich gesagt schon dreist.
la-floe
hi, ich bin ja sonst völlig frei von Sozialneid aber in Fällen wie deinem echt fassungslos, wie manchen Menschen versuchen, das System auszunutzen wohlweißlich, dass sie eh schon weit mehr Vorteile als andere genießen. floe
mellomania
genau aus dem grund werden in bw solche anträge nicht genehmigt. nur wenn es mit dem geburtsdatum des kindes zusammenhängt. man darf die elternzeit auch nicht am letzten schultag enden lassen, dann kommen große ferien, die man durchbezahlt bekommt in dem man dienstbereitschaft anzeigt mit vollzeit und ab ersten schultag dann runter mit dem deputat. nennt sich ferienregelung. könnt ihr gerne googlen
mellomania
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Lehrer/Personalrecht/Documents/Elternzeit%20Ver%C3%B6ff%20HP%201214.pdf
frl_sonnenschein
Hallo, vielen Dank für die Antworten, wobei es mich noch nicht so richtig schlau gemacht hat. Mir fehl da nach wie vor auch die rechtlichen Grundlagen zum Nachlesen. Ich werde aber mal nach "Ferienregelung" googeln. Was ich schade finde, ist wie man hier von einigen angegangen wird, die dann gleichzeitig nichts Wesentliches zur Beantwortung der Frage beizutragen haben. Mein Vorgehen ist natürlich dreist. Das weiß ich, aber wenn es möglich ist, warum nicht! Ich habe kein Geld zu verschenken; zumal das Elterngeld von 1.800 € ohnehin bei mir nicht den 65% des Gehalts entspricht. Es benachteiligt ganz klar Besserverdiener; das Problem ist - so viel "besser" verdiene ich gar nicht. Wenn man sich jetzt mal überlegt, dass man von 1.800 € Krankenversicherung, Miete usw. zahlen muss, ist man glücklich, wenn man zuvor etwas angespart hat. Zum Abschluss - falls das wichtig ist - ich bin nicht verbeamtet, denn Berlin verbeamtet schon seit Jahren nicht mehr. Und ich sehe auch nicht, dass ich mehr Vorteile als andere Arbeitnehmer genieße ... aber gut. Wenn ihr das so seht, lasst euren Neid doch stecken. Da kann ich dann nämlich nur sagen: Selbst Schuld, hättet ja auch Lehrer werden können. Nun hoffe ich, dass sich noch jemand meldet, der wirklich etwas zur FRAGE beizutragen hat! LG, das Fräulein Sonnenschein
cube
Wie schon gesagt: das Gesetz zu nutzen, wo es eben geht, steht jedem zu- keine Frage. Aber der Hinweis auf eine gewisse Dreistigkeit darf dann auch erlaubt sein. Du hast ja auch bereits eine Antwort mit link bekommen, aus der hervorgeht, das es eben nicht geht, weil zu dreist bzw unfair gegenüber nicht-Lehrern, die eben keine SchulFerien zu solcher Vorteilsnahme nutzen können. Und by the way: 1800 Euro haben viele Familien als ganz normales Haushaltseinkommen. Wenig ist das nicht. Und es lässt darauf schließen, wieviel du sonst verdienst. Sorry, da finde ich deine Fragen, wie man sich noch mehr Geld erschleichen könnte, nicht nur dreist, sondern unverschämt gegenüber Menschen, die schon sparen müssen, um mit ihren Kindern mal ins Kino gehen zu können öä. Da hättest du nun wirklich vorher sparen müssen. Und so sieht es der Staat berechtigterweise wohl auch - sonst hätte er das EG nicht bei 1.800 gedeckelt.
mellomania
da es , wie du schreibst, sehr dreist ist. nennt sich missbrauch :-) daher musst du dich an die regeln halten, die für lehrerinnen gelten. aussparen von ferien ist nicht. du solltest dich nicht beschweren, dass dein vorgehen als dreist betitelt wird. es ist dreist. daher beantrage es richtig, lehrerinnen haben schon viel mehr vorzüge als andre arbeitnehmerinnen. da schaut die obere schulaufisichtsbehörde drüber, was auch richtig ist. gehe auf den link, den ich dir gepostet habe. ob du das nun verstehst oder nicht, ist nicht relevant. relevant ist, was gesetzlich geht und was nicht. und dein vorhaben geht eben zum glück nicht
cube
Du fühlst dich ernsthaft als Besserverdienende benachteiligt? Wie denkst du dir das denn bitte? Das du einKind bekommst und andere dafür aufkommen, dass du dich ja nicht einschränken musst? Dann schlage ich vor, gehst du halt schnell wieder arbeiten, dann hast du das Problem nicht. Und bitte komm jetzt nicht mit "mir steht aber Elternzeit zu". Ja tut sie. Wenn dir dann das Geld aber zu wenig ist, wirst du wohl genau so benachteiligt leben müssen, wie viele andere Familien und früher als gewünscht wieder Arbeiten gehen müssen.
mellomania
sich da noch zu beschweren man wäre benachteiligt. überleg mal, was andre zur verfügung haben. und dann noch zugeben, dass man gerne mehr hätte als einem zusteht? wenn deine elternzeit drei wochen vor den ferien endet und du danach läppische drei wochen arbeitest, werden dir trotzdem noch sechs wochen durchbezahlt. naja ich wäre als schulleiter bzw. schulamt schon sehr amused, wenn ich so eine kollegin hätte. so etwas wird sich gerne gemerkt :-)
la-floe
du tust mir soooo leid, 1800.- EG. Da kann man natürlich nicht von leben, eigentlich sollten wir hier alle für dich sammeln. Ich finde dich so komplett realitätsfern und unverschämt dass mir echt die Worte fehlen. floe
Rotkehlchen
Ich gebe dir Recht, dass der Link mit der Rechtsgrundlage für dich als angestellte Lehrerin ggf. nicht einschlägig ist. Rechtsgrundlage für die Frage, wie die Elternzeit genommen werden kann, ist bei verbeamteten Lehrer/innen meines Wissens die Freistellungs- und Urlaubsverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Da du in Berlin ja nicht verbeamtet bist, könnte es sein, dass es entweder eine tarifliche Regelung gibt oder dass du als angestellte Lehrerin tatsächlich Glück hast und die Elternzeit so wie gewünscht durch Aussparen der Ferien „optimieren“ kannst. Wieso fragst du nicht bei deinem zuständigen Schulamt mal nach? Frau Bader wird dir für deinen speziellen Fall sicher auch nicht die Rechtsgrundlage nennen können, da sie nicht das Landesrecht aller 16 Bundesländer kennen kann. Davon ab verstehe ich nicht, wieso du - wenn du ja nicht verbeamtet bist und angeblich nicht so viel über der Kappungsgrenze für den Elterngeldhöchstbetrag (also ca. 2800€ netto) verdienst - von deinem Elterngeld angeblich noch Krankenversicherung bezahlen musst?! Das kann ich mir eigentlich nur vorstellen, wenn du wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze privat oder freiwillig gesetzlich versichert wärst - aber dann müsste dein Gehalt schon deutlich höher liegen...
cube
Bist du angestellt, darfst du deine EZ am letzten Schultag vor den Ferien beenden, um die Ferien bei vollem Gehalt zur Vorbereitung deines Unterrichts nach den Ferien zu nutzen. Eine Regelung zum Ausklammern von Ferien, also um danach eben nicht zu arbeiten, sondern wieder in EZ zu gehen, habe ich nicht gefunden (sorry, aber vermutlich kommt niemand auf den Gedanken, dass jemand so dreist sein könnte). Es sieht also so aus, als wenn du als Angestellte dies tatsächlich dürftest. Aber: in dieser Zeit musst du natürlich der Schule zur Verfügung stehen. Du kannst sowohl abgeordnet werden an eine andere Schulform, um dort eine Vertretung zu übernehmen, an schulischen Besprechungen teilnehmen oder auch an Fortbildungen, die in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden (dürfen). Und ich persönlich würde bei einem solchen Antrag ganz sicher dafür sorgen, dass du für dein Geld auch wirklich arbeitest.
cube
Ach ja: wenn ihr mit 2000 Euro monatlich so knapp bei Kasse seid, wie wäre es dann, wenn dein Partner sein Masterstudium nicht pünktlich zur Geburt beginnt (siehe deine Frage weiter unten), sondern einfach noch ein bisschen länger arbeitet?
mellomania
eben dürfen und verbeamtete nicht?
cube
https://www.gew-bildungsmacher.de/fileadmin/freie_files/Schullexikon/Elterngeld_Elternzeit_Mutterschutz.pdf In der Elternzeitverordnung für BeamtInnen ist festgelegt, dass die Elternzeit für Lehrkräfte nicht unmittelbar vor den Schulferien enden beziehungsweise nach den Ferien beginnen darf. Der Abstand soll der Länge der Ferien entsprechen. Das bedeutet in der Praxis, dass Lehrkräfte zum Beispiel nur sechs Wochen vor den Sommerferien die Elternzeit beenden oder erst sechs Wochen nach den Sommerferien beginnen können. Darin sieht die GEW eine Benachteiligung. Sollte das Ende des maximalen Elterngeldbezuges in die Ferien fallen, findet diese Sperrfrist keine Anwendung. Ein nahtloser Wiedereinstieg auch in Ferienzeiten ist in diesem Fall gewährleistet. Für tarifbeschäftigte Lehrkräfte gibt es keine Beschränkung bei der Wahl der Zeiträume für die Elternzeit. Sie können zum Beispiel das Ende der Elternzeit auf den letzten Schultag vor den Sommerferien legen, um das Schuljahr angemessen vorbereiten zu können. Bei Schwierigkeiten informieren Sie bitte sofort den Personalrat oder die GEW.
cube
und hier auch https://www.personalrat-ge-dt.de/elternzeit/ Eigentlich gleicher Wortlaut, nur wird hier vom "angestellten Lehrer" gesprochen (im Gegensatz zum Verbeamteten). Tatsächlich hat Frau Bader diese Frage irgendwann auch schon mal derart beantwortet, dass es möglich für angestellte Lehrer.
mellomania
trotz allem finde ich es arg frech. aber mal davon ab, angestellte lehrer haben meist nur verträge bis letzem schultag. dann wäre auch für die dame rum. sie kann nämlich keine elternzeit benatragen ohne arbeitgeber :-) und ob sie dann wieder eingestellt wird, wenn die ferien rum sind, weiß sie ja nicht. ab da könnte sie elternzeit dann machen. aber soll sie mal ihre versicherung dann selber zahlen und alles. dann sieht sie, was los ist. ich habe überhaupt kein verständnis für solche beschiss-anliegen. geht gar nicht. das schulamt wird sich sowas gerne merken. sie wird, falls sie mal was braucht, andres deputat, versetzung oder was auch immer, die hilfe vom schulamt brauchen und dann darf sie sich nicht wundern, wenn die dann auch mal sagen. nö
la-floe
@mellomania leider herrscht aktuell ein so großer Lehrermangel dass die TE sicherlich wieder eingestellt werden würde. floe
mellomania
das schon. aber sie erhält keinen lohn in den sommerferien. ihr vertrag endet am letzten tag und der neue beginnt NACH den sommer ferien. :-)
Rotkehlchen
In Berlin, wo die TE nach eigener Aussage arbeitet, werden Lehrer (trotz Lehrermangels) schon seit etlichen Jahren prinzipiell nicht mehr verbeamtet, sondern (unbefristet) als Angestellte im öffentlichen Dienst beschäftigt. Ich glaube daher nicht, dass der Vertrag der TE am letzten Schultag endet...
mellomania
in bw ist es nicht imme so. aber sie wird schon sehen, was sie beantragen kann udn was dann am ende genehmigt wird. denn nur weil sie es so will, heißt es nicht, dass es durchgeht :-) dreist ist es, egal wie man es sieht. und sich bei der summe zu beschweren..ich weiß nicht...
la-floe
ja, da weiss man echt nicht, ob man lachen oder weinen soll....ich habe mit ca. diesem Betrag mit 3 Kindern in Berlin gelebt. floe
frl_sonnenschein
Hallo, ich danke dem Nutzer cube dafür, dass er wenigstens etwas Licht ins Dunkeln gebracht hat und hilfreiche Anregungen gegeben hat. An alle anderen: Wenn ihr euch in solch eurem Forum auskotzen müsst, damit ihr euch am Ende des Tages besser fühlt, dann bitte. Ich kann da über so viel Neid nur den Kopf schütteln ... Natürlich (!) weiß ich, dass viele Menschen ihr Leben mit weit weniger Geld bestreiten müssen. Gleichzeitig finde ich nach wie vor 1.800 € nicht wirklich viel. Ich lebe sparsam, habe weder Eigenheim noch Auto noch sonstige Luxusgüter. Aber ja - ich verdiene ganz knapp über der Beitragsbemessungsgrenze, was für mich entweder PKV oder freiwillig GKV bedeutete. Beides verhältnismäßig teuer. Daher mache ich mir so meine Gedanken: 1.800 € - 500 € Miete inkl. Strom - 400 € Krankenversicherung/Pflege/andere - 50 € Rundfunk/Internet/Telefon = 850 € Da ich Haushalten kann, werden wir auch zu dritt mit 850 € über die Runden kommen. Ich finde es nach wie vor jedoch völlig legitim zu fragen, ob es eben möglich ist, einmal mehr Netto-Gehalt mitzunehmen. Wenn es das nicht ist, ist es für mich völlig in Ordnung. Aber wenn es das ist - warum soll ich dann so doof sein und es mir entgehen lassen? Liebe Grüße, das Fräulein Sonnenschein (unbefristet als Angestellte im Berliner Schuldienst) unbefristet
cube
Wenn die Rechtslage dir etwas ermöglicht, was anderen Müttern verwehrt bleibt, darfst du diese Rechtslage natürlich zu deinem Vorteil nutzen. Das Problem ist, du scheinst nicht Im mindesten zu sehen, dass du klar bevorzugt behandelst wirst damit - nein, du klagst auch noch darüber, dass du auf Grund der Deckelung des Elterngeldes bei 1.800 benachteiligt wirst. Das wirkt nicht sonderlich sympathisch oder als wenn du irgendwie auf dem Schirm hättest, das es den meisten normalen Familien sehr viel schlechter geht. Sorry, aber trotz allem „Ein Recht darauf haben“ verkörperst du damit genau den Typ Mensch, den ich als rücksichtslos/arrogant bezeichnen würde und dem ich tatsächlich nicht gönne. Nicht aus Neid, sondern weil es dir offenbar wirklich sonst wo vorbei geht, wie sehr du die echten Schwierigkeiten anderer Menschen damit herabwürdigst, indem du selbst auf so hohem Niveau jammerst.
mellomania
werden sie dich schon in die schranken weisen :-) deine einstellung an sich stößt mir sauer auf
shiva
Ja, darfst du! Wurde erst letztes Jahr durch das Arbeitsgericht Berlin bestätigt! Gilt nur für Lehrkräfte in Berlin, die Tarifbeschäftigte sind und keine Beamten. Siehe: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/themen/beitrag/ansicht/arbeitsvertrag/darf-eine-lehrerin-waehrend-der-schulferien-die-elternzeit-unterbrechen/details/anzeige/ https://community.beck.de/2019/06/24/elternzeit-aussparung-der-ferien-durch-lehrer-zulaessig Schöne Ferien! Genieße es! :)
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