Pfoetchen75
Guten Tag! Ich bin zum ersten Mal schwanger und mein ET soll am 12.02.12 sein. Nun bin ich ja bereits im Mutterschutz und erhalte Ende dieses Monats das erste Mal Mutterschaftsgeld von AG und KK und das Ganze geht ja noch 8 Wochen nach der Geburt weiter (gehen wir mal davon aus, dass es beim 12.02. ET bleibt). Wann genau beginnt denn nun die Elternzeit - nach Ablauf des Mutterschutzes oder mit dem Tag der Geburt des Kindes? Ich habe in meiner Firma keinen offiziellen Antrag gestellt, wir sind ein kleines Büro und mein Chef ist froh, je früher ich zurück bin ;-). Bin jetzt halt verunsichert, weil meine Kollegin meinte, dass die Elternzeit direkt nach der Geburt losgeht. Wie läuft es denn dann mit dem Elterngeld? Ich möchte ein Jahr Elternzeit nehmen, also 12 Monate. Wenn die Elternzeit aber direkt nach der Geburt losgeht, erhalte ich dann Mutterschaftsgeld und Elterngeld für 8 Wochen lang doppelt? Sicher nicht...? Oder geht das Elterngeld in dem Mutterschaftsgeld auf - dann würde ich aber ja faktisch nur ca. 10 Monate Elterngeld erhalten. Oder kann ich den Beginn des Elterngeldes auf das Ende der Mutterschutzfrist legen? Also einfach ausgedrückt: Ist diese Variante möglich: ET 12.02. + 8 Wochen Mutterschutz und Mutterschaftsgeld (bis 08.03.) + 12 Monate Elternzeit und Elterngeld (bis 07.03.13). Nach allem, was ich gelesen habe, ist das wohl so nicht möglich, aber wozu wird dann immer von 12 Monaten Elterngeld geredet, wenn das im Mutterschaftsgeld (was bei mir höher als das Elterngeld ist) aufgeht...? Bin dankbar für jede Hilfe...:.-) Maike (Pfoetchen75)
Hallo, es ist ganz wichtig, dass Sie den Antrag schriflich stellen - sonst sind Sie nicht off. in EZ und haben auch keinen Anspruch auf EG. Ausserdem kann ja der Ag wechseln und dann kann es Probleme bei der Rückkehr geben. ich gebe Ihnen im übrigen recht, dass es Augenwischerei ist, wenn die Politik immer mit 12 Mo EG wirbt, denn die Monate mit MG-Bezug werden angerechnet. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Maike. Es ist tatsächlich so, dass das Elterngeld ab dem Tag der Geburt gezahlt wird. Habe mich darüber auch schon geärgert und falsch geplant. (o; Alles Gute.
Pfoetchen75
Seufz, das hab ich mir schon gedacht.... aber es heißt doch immer 12 Monate Elterngeld - wer bekommt das denn überhaupt, denn das Mutterschaftsgeld entspricht doch immer 100 % dem vorherigen Gehalt, ist damit also immer höher als das Elterngeld...? Da kann man ja nie auf die 12 Monate kommen....
momworking
Doch. Wenn du den Sockelbetrag von 300 Euro bekommst, weil du vorher nicht erwerbstätig warst, dann bekommst du den für 12 Monate ab Geburt. VlG Annette
Pfoetchen75
Ah ok...na ja, das trifft auf mich nicht zu - ich war ja voll erwerbstätig.....
Mitglied inaktiv
Es gibt auch Menschen die NICHT arbeiten, oder z.B. 'nur' einen 400€ Job gemacht haben. Oder jemand der selbstständig ist. Diese bekommen dann wirklich 12 Monate Elterngeld! Das Mutterschaftsgeld ist immer ca. das was vorher Netto auch da war. Das Elterngeld meist deutlich weniger (Ausnahmen sind hier seeehr geringe EInkommen, da hier bis max. 100% des Netto aufgestockt wird). Deine Elternzeit MUSST Du aber unbedingt schriftlich anzeigen. Also Deinen Arbeitgber SCHRIFTLICH darüber informieren dass Du Elternzeit nehmen wirst, und dabei musst Du Dich auch für die ersten zwei Lebensjahre Deines Kindes festlegen. Das dritte Jahr kannst Du nur problemlos nehmen wenn Du vorher 2 volle Jahre genommen hast, ansonsten muss der AG zustimmen wenn Du weitere Elternzeit nehmen willst (was man theoretisch für maximal 3 Jahre und bis zum 8. Lebensjahr des Kindes machen kann). Solltest Du früher aus der Elternzeit zurückkehren wollen, so muss Dein AG ebenfalls zustimmen. Und der Arbeitgeber muss auch wissen wann Du für wie lange in Elternzeit gehst, weil er Dich in Elternzeit melden muss. Du mußt die Elternzeit mindestens 7 Wochen VOR Antritt bekannt geben, wobei der Mutterschutz zwar zur Elternzeit zählt, man aber bis 7 Wochen vor Mutterschutzende mit der Anzeige warten KANN - nicht muss. Du kannst auch vorher formulieren '... ab der Geburt meines Kindes, voraussichtlich xx.xx.xxxx!'. Wenn Du Elterngeld beziehen willst, dann muss Du auch in der Zeit Elternzeit haben. Die Zeiten des Mutterschutzes musst Du als Deine gewünschten Zeiten im Antrag mit angeben, und die werden dann aber automatisch rausgenommen. Tust Du es nicht, und beantragst erst nach dem Mutterschutz Elterngeld, dann werden Dir die Monate am Anfang oder am Ende Deines 'Wunschzeitraums' abgezogen. LG Sabine
IngoAC
Moin, ich würde 2 Jahre Elternzeit mit der Option nach einem Jahr in Teilzeit zurückzukehren ankündigen. Das läßt dir alle Optionen wie z.B. -flexibel nach 12 Monaten bis zu 30h die Woche arbeiten -wenn etwas nicht wie gedacht funktioniert ein 3. Jahr Elternzeit -oder auch evtl. nach dem 13. oder 14. Monat wieder zu arbeiten offen. LG Ingo
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