Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit - Bestätigung Arbeitgeber

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit - Bestätigung Arbeitgeber

achja

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Sehr geehrte Frau Bader, wenn man dem Arbeitgeber ein Schreiben zur Inanspruchnahme von zwei Jahren Elternzeit schickt, in deren zweitem Jahr Teilzeit (30 h) gearbeitet werden soll (genaue Stundenverteilung wurde angegeben), und zurück kommt nur eine Bestätigung, die Bezug auf zwei Jahre Elternzeit, aber nicht auf die Teilzeitarbeit nimmt - gilt die Elternzeit mitsamt der Teilzeitregelung dann als erteilt oder ist dies als Widerspruch zu interpretieren? Beigelegt hat der Arbeitgeber noch einen separaten "Antrag auf Elternzeit", in dem der zweijährige Zeitraum nochmals vom Arbeitnehmer bestätigt werden soll, in dem die Teilzeitarbeit aber ebenfalls nicht aufgeführt ist. Da das ursprüngliche Schreiben aber bereits handschriftlich unterzeichnet war, wäre dieser zusätzliche Antrag ja obsolet und würde den Arbeitnehmer im Zweifel schlechter stellen, da er die Teilzeitarbeit nicht aufführt, oder? Herzlichen Dank und viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er hat nicht abgelehnt, ich gehe mal davon aus, dass der Antrag genaue Angaben zu Beginn, Ende u Aufteilung enthielt, also substantiiert verfasst war. Dann gilt nach 4 Wo die TZ genehmigt, § 15 Abs 7 BEEG Liebe Grüße NB


achja

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Hallo Frau Bader, herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Genau, es waren die Tage mit jeweiliger Arbeitszeit aufgeführt. Die Uhrzeiten waren pro Tag mit "ca." vorweg aufgeführt, da wir grundsätzlich keine festen Arbeitszeiten haben, sondern die Wochenarbeitszeit erfüllt werden muss. Ich denke aber, dies ist trotzdem aus rechtlicher Sicht konkret genug? Nochmals herzlichen Dank und einen schönen Sonntag!


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