Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld - Steuerklassenwechsel verpasst - was tun?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld - Steuerklassenwechsel verpasst - was tun?

Florian90

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Hallo Frau Bader, wir erwarten voraussichtlich am 04.06.2020 unser Baby. Die Mutterschutzzeit beginnt somit am 23.04.2020. Leider haben wir uns zu spät über das Elterngeld informiert und die Steuerklassenwechselfrist von 7 Monate verpasst. Dadurch verlieren wir in den 12 Monaten jetzt ca. 4000€. Momentan ist meine Frau in Steuerklasse 5 und ich in 3. Frühester Wechsel wäre jetzt ja zum Dezember 2019. Das wären 5 Monate bis zur Mutterschutzzeit. Können wir die 2 fehlenden Monate noch irgendwo rausholen? Zum Beispiel durch einen Verzicht auf Ausklammerung etc... Was wären die Nachteile dadurch? Vielen Dank für dieTipps!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie kann auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichten (wenn Sie nicht im BV ist). Wenn es dann zeitlich hinhaut, geht es. Liebe Grüße NB


Dojii

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Nein, leider nicht. Das ist nicht mehr möglich. Die Möglichkeit auf die Ausklammerung des Mutterschutzes zu verzichten wurde gerichtlich untersagt. Die einzige Möglichkeit wäre, dass deine Frau auf den ersten Monat Mutterschutz verzichtet und dann arbeiten geht oder die Zeit als Urlaub nimmt, damit der Mutterschutz rechtlich auch erst einen Monat später beginnt und sie 6 Monate mit der neuen/besseren Steuerklasse hat. Das geht meines Wissens nach allerdings nicht, wenn sie ein Beschäftigungsverbot hat.


Mitglied inaktiv

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Ja wenn man vor dem Mutterschutz in einem Beschäftigungsverbot war, kann man nicht auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten durch Arbeiten oder Urlaub


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