Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Steuerklassenwechsel Elterngeld und Rückwechsel

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Steuerklassenwechsel Elterngeld und Rückwechsel

Caius

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ET ist Anfang August und der Mutterschutz beginnt Juni. Mir wurde geraten noch im Dez dieses Jahres einen Steuerklassen Wechsel d.h ich in III und mein Mann in V vorzunehmen. Dieser Wechsel wäre gültig ab Januar und ich müsste um die 7 Monate für die höhere Elterngeldberechnung zu erhalten, den Juni für die Berechnung ausklammern ist das richtig? Zählt dann dieser Verdienst/Summe nicht mit in die Berechnung oder wie kann ich mir das vorstellen? Zudem die Frage wo bzw wann ich das „ ausklammern“ angebe? Und macht es Sinn nach der Geburt wieder die Klassen zu tauschen da mein Mann dann Vollzeit arbeitet? Ist dies möglich , da wir ja im Januar erst gewechselt haben oder zählt der Monat des Antrages welcher noch im vorigen Jahr war? Ich hatte gelesen ein Wechsel ist nur einmal im Jahr möglich. Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, seit 2020 kann man mehrmals wechseln. wichtig ist aber, dass Sie die Mehrzahl der Monate, die relevant für das EG sind, die neue Lohnsteuerklasse inne hatten. Also mind 7 Mo. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein du musst auf die Ausklammerung des Juni verzichten. Dann zählt dieser Monat mit dieser Steuerklasse für dein Elterngeld!!


mamavonbaby

Beitrag melden

Wir haben das auch so gemacht. Wenn du 7 Monate in Steuerklasse 3 warst, dann wird beim Elterngeld so getan, als ob die die gesamte Zeit in Steuerklasse 3 gewesen bist und dein Elterngeld ist somit höher. Wärend meiner Elternzeit hatte dann der Mann die 3 und somit dann auch mehr Netto raus. Die Ausklammerung gibst du dann auf dem Elterngeldantrag an. Wenn du im Juni aufgrund des Mutterschutzes Gehaltseinbußen hast dann kannst du diesen Monat ausklammern und er wird dann nicht beim Elterngeld berücksichtigt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

@mamavonbaby wenn sie den Monat Juni wegen Mutterschaftsgeld ausklammern lässt, hat die AP nur 5 Monate mit Steuerklasse 3.... Nach neuen Elterngeld Gesetz braucht sie die Monate mit Mutterschaftsgeld nicht ausklammern lassen.... Dann zählt das normale Gehalt bis Beginn Mutterschutz zum Elterngeld


Caius

Beitrag melden

Erstmal vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich habe die Befürchtung dass ich nicht auf die 7 Monate komme. Steuerklasse Wechsel wäre im Januar. Mutterschutz ab Juni ( dann wären es nur 6) ET im August ( dann wären es 8 Monate) Macht es Sinn die Steuerklasse noch zu wechseln da es ja heißt die Berechnung der Monate geht bis zum Mutterschutz. Ich bräuchte aber diesen Monat um auf 7 insgesamt zu kommen.


mamavonbaby

Beitrag melden

Du hättest sofort wechseln sollen, als du von der Schwangerschaft erfahren hattest bzw schon in der Planung, aber jetzt ist ja schon Dezember. Ich weis ja nicht wieviele Geldeinbußen du hättest wegen dem Mutterschutz. Ich bekam zum Beispiel volles Gehalt auch wärend des Mutterschutzes, da war das egal gewesen. Und du musst die Monate ja nicht ausklammern lassen.


Caius

Beitrag melden

Nochmal vielen Dank. Ja genau, mit ausklammern sollte es hoffentlich klappen. Beim ersten Kind war mein Gehalt im Mutterschutz auch gleich von daher könnte ich den Monat für die Berechnung verwenden.


Caius

Beitrag melden

Ich meinte natürlich mit „nicht“ ausklammern :)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Schaue mal hier; https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/ *Was gilt nun aber, wenn jemand Eltern­geld beantragt und im Bemessungs­zeitraum genau sechs Monate in Steuerklasse 5 und sechs Monate in Steuerklasse 3 war? Dann ist die Steuerklasse maßgeblich, die im letzten Monat des Bemessungs­zeitraums auf der Lohn­bescheinigung stand (sozu­sagen die „jüngste“ Steuerklasse). Das ergibt sich Paragraf 2c Absatz 3 Bundeselterngeld- und Elternzeit Gesetz (BEEG).* Lasse einfach den Juni in die Berechnung reinfließen statt wegen Bezug von Mutterschaftsgeld den Monat ausklammern


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mir mein gesamtes Elterngeld im ersten Jahr meiner Elternzeit auszahlen lassen. Ich werde jedoch noch ein zweites Jahr (ohne Elterngeld) zuhause bleiben und ggf.eine geringfügige Beschäftigung ausüben. Macht es Sinn, in dieser Zeit (ohne Entgelt), einen Steuerklassenwechsel auf 3 / 5 (derzeit 4 / 4) vorzunehm ...

Sehr geehrte Frau Bader, Zur Geburt unseres Kindes haben mein Mann und ich von Stkl. 4/4 zu 3/5 (er 3, ich 5) gewechselt, da ich ursprünglich nur Basiselterngeld beantragt hatte. Inzwischen beziehe ich aber Elterngeld Plus, da ich nebenher von Zuhause aus ein paar Stunden die Woche arbeite. Nun möchten wir wieder zurückwechseln in Stkl. 4/4. ...

Hallo, meine Frau ist schwanger, und wir erwarten unser Kind zum 17. Oktober. Da wir derzeit in den Steuerklassen 4/4 (mit Faktor) sind, erwägen wir, noch im Februar in 3/5 zu wechseln, damit meine Frau mehr Netto hat und somit später mehr Elterngeld bekommt. Wenn wir im Februar wechseln, wären wir ab März in den neuen Steuerklassen und hätten s ...

Hallo Frau Bader. Geburtstermin für unser erstes Baby ist im Oktober 2019. Wir sind automatisch von Steuerklasse 1/1 (Mann/Frau) in die 4/4 gewechselt (Hochzeit Juli 2019). Ist es nun sinnvoll für das ganze Jahr rückwirkend wegen Steuervorteile auf 3-5 (3 Mann /5 Frau) zu wechseln? Beide Arbeitnehmer, Mann verdient sehr gut. Hat das aber zu ...

Hallo Frau Bader, wir erwarten voraussichtlich am 04.06.2020 unser Baby. Die Mutterschutzzeit beginnt somit am 23.04.2020. Leider haben wir uns zu spät über das Elterngeld informiert und die Steuerklassenwechselfrist von 7 Monate verpasst. Dadurch verlieren wir in den 12 Monaten jetzt ca. 4000€. Momentan ist meine Frau in Steuerklasse 5 und ...

Hallo, Wir erwarten am 25.06.2020 unsere erstes Kind. Momentan sind wir noch Steuerklasse 4/4. Lohnt es sich, wenn wir jetzt im November noch die Steuerklassen auf 3/5 wechseln damit das Elterngeld höher ausfällt? Mit welchem Zeitraum wird das Elterngeld berechnet? Vielen Dank.

Sehr geehte Frau Bader, mein GT ist der 04.08.2020. Beginn des Mutterschutzes somit am 23.06.2020. wenn wir im Dezember noch den Steuerklassenwechsel beantragen ist es dann schon zu spät da dieser Wechsel erst ab Januar gilt? LG und vielen Dank

Hallo, ich habe gerade (27.10) über meinElster einen Steuerklassenwechsel (Steuerklasse 3 für meine Frau) gemacht. Dieser sollte ja ab November gültig sein. Der Geburtstermin ist der 26.5 somit startet der Mutterschutz am 21.4 Gelten somit alle Monate von November 21 - April 22 einschließlich? Das wären ja 6 Monate und somit würde für die Ber ...

Guten Tag Frau Bader,  Ich habe eine Frage zum Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Der ET ist am 10.01.2025 und der Mutterschutz würde am 30.11.2024 beginnen. Wir möchten nun die Steuerklassen wechseln (ab Juni), damit ich mehr elterngeld bekomme. Wird der November noch als bemessungszeitraum berechnet? Ich müsste ja 6 Monate in der günstige ...

Hallo, wir haben am 03.08.2024 geheiratet und erwarten am 24.04.2025 ein Kind.  Wir möchten nun in Steuerklasse 3/5 wechseln (3 für die Mutter, um das Elterngeld nach der Geburt zu erhöhen). (...Die Steuerklasse muss mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes vorliegen...) Hätten wir damit die Frist verpasst? Oder wird durch die ...