Debaser
Guten Tag, ich habe folgendes Problem: Meine Frau ist schwanger; das Kind soll am 05.07.2020 geboren werden (gehen wir mal davon aus, daß es tatsächlich genau an dem Tag kommt). Sie wird die ersten 12 Monate zu Hause bleiben und Basiselterngeld bekommen. Ab 05.07.2021 kommen dann die 4 Partnerschaftmonate und danach für mich 4 Monate mit ElterngeldPlus. Am 28.02.2022 enden Elternzeit und Elterngeldbezug. Während der 8 Monate arbeiten wir beide 70% Teilzeit. Bereits jetzt sind wir in der Phase, aus deren Einkünften später das Elterngeld ermittelt wird – bei mir dauert die von Juli 2019 bis Juni 2020. Sagen wir, es wird ein zugrundeliegendes Einkommen von 2.000 Euro ermittelt – bei TZ 70% verdiene ich 1.400 Euro, 600 weniger als vorher. Elterngeld Plus also 65% von 600, also 390 Euro. Ich weiß jetzt schon, daß ich am 01.01.2021 eine Gehaltserhöhung bekommen werde. Sagen wir, es wären danach bei Vollzeit 2.200 Euro. Bei 70% erhalte ich dann 1.540 Euro. Ab 05.07.2021 bekomme ich dann das Elterngeld von 390 Euro. Irgendwann am Ende wird nachgerechnet und es kommt heraus, daß ich ja statt 600 nur 460 Euro weniger verdient habe als vor der Geburt, mithin hätte das EGP nur 299 Euro betragen dürfen – 91 Euro weniger. Für die 8 Monate darf ich dann 8x91=728 Euro zurückzahlen. Ich bin also doppelt gestraft: Nicht nur habe ich beim EGP rein gar nichts von der Gehaltserhöhung, nein, ich muß auch noch 91 Euro zurückzahlen. Mein Gehaltsverlust ist also höher als ursprünglich ermittelt (1.540 statt 2.200 Euro, also 660 Euro weniger durch die TZ) – ich bekomme aber 91 Euro weniger EGP als ohne die Gehaltserhöhung. Die o.g. 299 Euro sind, bezogen auf den TZ-Gehaltsverlust, der ja abgemildert werden soll, nicht 65%, sondern nur 45%. Und das, obwohl alles bereits vor der Geburt bekannt ist. Würde man von Anfang an mit dem richtigen Gehalt von 2.200 Euro rechnen, erhielte ich 429 Euro – so nur 299. Gibt es eine Möglichkeit, hier Abhilfe zu schaffen, oder ist es eine Lücke im System? Vielen Dank und viele Grüße Andreas
Hallo, entscheiden ist der Lohn der letzten 12 Mo vor der Geburt. Liebe Grüße NB
mellomania
es zählen nur die 12 monate vor der geburt. alles andre ist irrelevant. für machen endet es leider wie bei dir, für andre, die die gehaltserhöhung in den 12 monaten vor der geburt erhalten, nicht. das ist leider so. hätte hätte gibt es leider nicht..wenn die angekündigte erhöhung nicht kommt, dein AG pleite geht etc? das kann ja jetzt keiner sagen.
Dojii
Der Einkommensverlust ist gesetzlich definiert zwischen dem Einkommen VOR Geburt des Kindes und dem Einkommen, das du IM Bezug des Elterngeldes haben wirst. Also nicht zwischen dem Einkommen, das du potentiell hättest, wenn du weiter Vollzeit arbeiten würdest und dem Teilzeiteinkommen, das du tatsächlich aufgrund der Elternzeit hast. Ist also keine Lücke im System, sondern vom Gesetzgeber explizit so gewollt und umgesetzt. Da gibt es keine Handhabe oder Ausnahmeregelungen, auf die man sich berufen könnte. Um die Rückzahlung zu vermeiden gibt doch einfach im Antrag vorläufig das höhere Einkommen an, dann rechnet die Elterngeldstelle das Elterngeld korrekt aus und du musst nichts zurück zahlen. Wir empfehlen unseren Kunden immer das Einkommen im Bezugszeitraum lieber etwas höher zu schätzen. Dann bekommt man eventuell etwas weniger Elterngeld als einem tatsächlich zusteht, aber in der endgültigen Berechnung (Prüfung) klärt sich das ja wieder auf und man bekommt das zu wenig gezahlte Elterngeld nachgezahlt. Das ist immer besser als hinterher was zurückzahlen zu müssen, weil man doch etwas mehr verdient hat als gedacht.
Debaser
Hallo Frau Bader, das nenne ich mal eine profunde Antwort, die davon zeugt, daß mein Eingangsposting gelesen und das Problem, vor dem ich stehe, verstanden wurde! Tut mir leid für die Polemik; ich weiß, daß Sie das ehrenamtlich tun und honoriere dieses Engagement. Aber Hand aufs Herz: Glauben Sie, daß mir diese Antwort weiterhilft? Ich danke Ihnen trotzdem, daß Sie sich die Zeit genommen haben, mir zu antworten - und den beiden anderen, mellomania und dojii, ebenfalls. Gruß Andreas
Ähnliche Fragen
Guten Tag, mein Mann möchte 2 Monate Elternzeit nehmen und währenddessen Teilzeit weiterarbeiten (ca. 20 Stunden). Unser 2. Sohn wurde Ende Feb 2012 geboren. Ich weiß dass für die Berechnung des Elterngeldes das Nettogehalt meines Mannes 12 Monate VOR der Geburt ausschlaggebend ist. Das Elterngeld soll die Lücke verringern, die von Vollzeit auf T ...
Ich habe vor Geburt meiner Tochter ca. x monatlich verdient. Meine Frau und ich habe alles organisiert, dass wir beide in Teilzeit arbeiten können. Ich 75% ab 3ten Lebensmonat und sie 25% ab 5ten immer steigernd bis 75% soweit es dann uns möglich war. Da durch haben wir aber auch Gehaltserhöhungen bekommen. Gut so, denn das Geld brauchen wir auc ...
Guten Abend, mein geht 3 Monate in Elternzeit, zwei davon wird er auf 25 Stunden arbeiten gehen. Jetzt erhält er ab dem 1.3.2019 eine Zulage von seinem Arbeitgeber! Wie wirkt sich das auf das Elterngeld aus? Mfg N. ODonoghue
Hallo, ich befinde mich in der glücklichen Situation, wärend meines Bezuges von Elterngeld Plus von meinem Arbeitgeber, bei dem ich Teilzeit beschäftigt bin, eine Gehaltserhöhung von ca. 10% erhalten zu haben. Nun ist es ja so, dass mein Gehalt mit dem Elterngeld Plus verrechnet wird und somit von der Gehaltserhöhung unterm Strich wegen der V ...
Hallo. Meine Tochter wurde am 15.02.2019 geboren. Elterngeld wurde für die ersten zwölf Lebensmonate beantragt und bereits endgültig bescheidet. Bemessungszeitraum für das Elterngeld sind die Monate Jan. - Dez. 2018 (aus selbständiger und nicht-selbständiger Tätigkeit). Nun wurde für die nicht-selbständige Tätigkeit eine rückwirkende Lohnerhöhung ...
Hallo Frau Bader, danke für Ihre Hilfe beim Thema Stillpausen. Ich hätte noch ein Anliegen bezüglich Elterngeld-Plus. Mein Mann bezieht seit diesem Monat (für 8 Monate) Elterngeld Plus bei 20 h pro Woche (vor der Geburt 40h). Sein Arbeitgeber hat ihm angeboten sein Gehalt ab sofort von 1750€ auf 2000€ zu erhöhen. Oder erst nach dem Elterng ...
Guten Tag, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger und Ich versuche mich ein wenig in die ganzen organisatorischen Themen einzuarbeiten. Bei der Berechnung des Elterngeldes finde Ich leider nichts zu unserem Spezialfall: - Die Geburt ist für den 15.07.2023 ausgerechnet - Meine Frau arbeitet als Erzieherin in der Tarifgruppe TvöD S8 ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Elterngeldplus fur erstes Kind von 22.07.2022 bis 22.05.2024 bezogen.Seit Mai 2024 war ich im BV geschickt.Jetzt habe ich Elterngeld basic genommen und zwar meine Bemesungzeitraum wurde von 01.11.2023 bis 31.10.2024 genommen.Ich habe dopelt wenig bekommen als mit meines erstes Kind.Kann ich eine Beschwerde einl ...
Hallo Frau Bader, ich würde gerne ab September wieder ein paar Stunden als Lehrerin geben und würde dafür in den Bezug von ElterngeldPlus wechseln. Jetzt ist nur die Frage, mit wie viele Stunden ich wieder einsteige, damit mir nicht so viel gekürzt wird. Was ich bisher heruas gefunden habe ist, dass man bis 1325€ netto Zuverdienst keinen Abzug ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt nach EZ in BV
- Stillen und arbeiten
- Kündigung nach elternzeit
- ALG I und Mutterschutzgeld
- Gehalt im Beschäaftigungsverbot
- Berechnung Mutterschaftslohn BV nach Lohnersatzleistung
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus