Feenzauber
Hallo, Ich weiß nicht genau, ob meine Frage hier richtig ist ... Ich versuche mich gerade ein bißchen darüber schlau zu machen. Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn ich einen Firmenwagen habe? Da ich den Firmenwagen versteuern muss, fällt mein Netto ja geringer aus. Habe ich dann bei der Berechnung einen Nachteil? Viele Grüße.
Hallo, sehe ich auch so! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Leider ja! Bei mir wurde das Netto genommen wo der Firmenwagen bereits runter war, und das wo ich den Firmenwagen in der Elternzeit natürlich nicht zur Verfügung hatte :( LG Sabine
Feenzauber
Hmm, aber man sagt ja, dass das zu versteuernde Einkommen als Berechnungsgrundlage hinzugezogen wird. Da man das Fahrzeug versteuert, muss es doch eigentlich berücksichtigt werden. Wäre sonst unfair. Im Internet findet man so viele unterschiedliche Antworten dazu :(
Feenzauber
Bei mir wird erst der Firmenwagen auf das Brutto aufgeschlagen, versteuert und dann vom Netto wieder abgezogen. Deshalb steht auf meiner Abrechnung immer ein Netto-Verdienst und darunter der Auszahlungsbetrag.
Mitglied inaktiv
Ja, so ist das bei mir auch, und deshalb ist das Netto geringer. Und dieses Netto wird für das Elterngeld zur Berechnung herangezogen. Deswegen bekommt man weniger Elterngeld als wenn der Firmenwagen nicht da wäre. LG Sabine
Feenzauber
Ich habe jetzt dies hier gefunden: in § 7 Abs. 7 Satz 1 BEEG heißt es: "Als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ist der um die auf dieses Einkommen entfallenden Steuern und die aufgrund dieser Erwerbstätigkeit geleisteten Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung in Höhe des gesetzlichen Anteils der beschäftigten Person einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung verminderte Überschuss der Einnahmen in Geld oder Geldeswert über die mit einem Zwölftel des Pauschbetrags nach § 9a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes anzusetzenden Werbungskosten zu berücksichtigen." Also hast du einen Anspruch darauf (Geldwertes = Firmenwagen)
Mitglied inaktiv
Tja, nu ist es zu spät, beim nächsten Mal werde ich mal schauen. Aber anlegen werde ich mich mit meinem Arbeitgeber deswegen wahrscheinlich nicht. LG Sabine
Feenzauber
Arbeitgeber deshalb, weil er die Bescheinigung über den Verdienst ausgestellt hat? Man kann ja freundlich anfragen, ob sie das korrigieren würden.
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