Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Partnerschaftsbonus-Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Partnerschaftsbonus-Elterngeld

auf der Reise

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Das wird wie Elterngeldplus berechnet, ja? Aber leider trotzdem meine Fragen: Berechnungsgrundlage ist ja bei Angestellten das Durchschnittsnetto im Berechnungszeitraum, richtig? Womit wird das aber nach Geburt verglichen? Im entsprechenden Lebensmonat des Kindes habe ich 10 Tage ALG2 bezogen und danach angestellt gearbeitet. Zu meiner Überraschung ergibt sich daraus lediglich der Basissatz von 150 Euro, obgleich ich vor Geburt Vollzeit gearbeitet habe und jetzt Teilzeit (ähnliches Gehalt pro Stunde, aber natürlich durch den progressiven Steuersatz etwas überproportionales Netto). Das ALG2 wird komplett herangezogen, ja? Und das Gehalt? Wird das komplett oder anteilig (und obwohl nicht im Lebensmonat des Kindes ausgezahlt) angerechnet? Oder zB 20/30 für 20 Arbeitstage im entspr. Lebensmonat? Und wie wird das Netto bestimmt - einfach laut Gehaltsabrechnung? Dann würde ja eine günstigere Steuerklasse bzw. ein Kinderfreibetrag das Elterngeld senken? Ist das so? Dann wäre es ja sinnvoller, im Zeitraum der Partnerschaftsbonus-Monate die ungünstigsten steuerlichen Voraussetzungen gelten zu lassen... und alles erst in der Steuererklärung wieder anzugeben?? Oder was übersehe ich gerade? Ganz herzlichen Dank im voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist ja jetzt schon ganz ausführlich beantwortet. Wenn Sie noch Fragen haben, bitte neu stellen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ich gehe davon aus, du meinst ALG1. Das ALG1 wird auf das Elterngeld taggenau angerechnet. Im Gegensatz zum Einkommen auf Erwerbstätigkeit hast du im Elterngeld Plus/PB-Monate aber KEINEN Freibetrag gegenüber dem ALG1. Das heißt das ALG1 verringert dein Elterngeld Plus/PB-Monate in vollem Umfang. Zwei Einkommensersatzleistungen (Elterngeld und ALG1) können nicht beide parallel in vollem Umfang bezogen werden. Dein Gehalt wird ebenfalls taggenau angerechnet. Also bei 20 Tagen im Lebensmonat bspw. 20/31 der Lohnabrechnung sowie der entsprechende Teil der Abrechnung des anderen Monats. Aber hier greift eben der Freibetrag der im Elterngeld Plus/B-Monate zur Verfügung steht. Die Kombination aus Erwerbseinkommen sowie Entgeltersatzleistungen wie ALG1 oder Krankengeld kann sehr schnell dazu führen, dass das Elterngeld nur noch den Mindestsatz beträgt. Beachte auch, dass das Einkommen vor Geburt gesetzlich bei 2770 EUR netto gedeckelt wird. Mehr Einkommen vor Geburt wird schlichtweg ignoriert. Dieser Betrag wird dann mit dem durchschnittlichen Netto nach Geburt verglichen. Hast du vor Geburt viel verdient und verdienst in Teilzeit weiterhin nicht schlecht, bekommst du sehr wahrscheinlich nur den Mindestsatz. Bsp.: Netto vor Geburt durchschn. 4000 EUR. Netto nach Geburt durchschn. 2700 EUR. Elterngeld: 2770 EUR vor Geburt (gesetzlich gedeckelt) - 2700 EUR nach Geburt ergibt einen Verlust von 70 EUR. 65% Ausgleich von 70 EUR ergeben nur noch den Mindestsatz von 150 EUR. Das Netto errechnet sich aus dem Brutto deiner Lohnabrechnung und den Steuermerkmalen und Sozialversicherungen VOR Geburt des Kindes, die zur Berechnung deines eigentlichen Elterngeldanspruches genutzt wurden. Änderungen der Steuermerkmale oder der Sozialversicherungspflicht nach Geburt des Kindes werden daher komplett ignoriert. Das "Elterngeldnetto" kann sich also deutlich von dem Netto deiner Lohnabrechnung unterscheiden.


auf der Reise

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Ups, ALG1 natürlich!! Um welchen Freibetrag geht es bei PB? Ich dachte bisher, es werde berechnet, ob man netto weniger verdient... und bei Elterngeldplus und Partnerschaftsbonus ohnehin nur 50% berechnet (da man ja auch nur 50% der Leistungen bezieht). Falsch? Das gedeckelte Netto ist leider kein Thema - so illusorisch sind die Gehälter leider nicht. :-) ... Auch wäre das ja sonst schon im vorherigen Elterngeldbezug Thema gewesen. Noch die Frage zur Netto-Berechnung: Das heißt also, daß Freibeträge oder Steuerklasse, die erst *durch* ein Kind begründet werden, nicht zum Tragen kommen (können), richtig? Anschlußfrage: Trifft das auch für ein zweites Kind zu, sofern der Bezugszeitraum des Elterngelds (wegen Mischeinkommen nach Geburt des ersten Kindes) wiederum die Monate vor Geburt des ersten Kindes sind? Sprich: Freibeträge/Steuerklassenwechsel *durch* das erste Kind werden auch für PB des zweiten Kindes nicht berücksichtigt, ja? Vielen Dank!!


Dojii

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Der Freibetrag im Elterngeld Plus gegenüber Einkommen aus Erwerbstätigkeit beträgt 50% des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor Geburt des Kindes bzw. vor der Mutterschutzfrist. Also einfach gesagt, 50% der Berechnungsgrundlage des Elterngeldes. Er ist aber wie das Einkommen vor Geburt gedeckelt, kann also nie höher sein als 50% von 2770 EUR netto. Wenn du bspw. vor Geburt 2000 EUR netto verdient hast, darfst du während des Elterngeld Plus bis zu 1000 EUR netto dazu verdienen, ohne dass es angerechnet wird. Hast du vor Geburt 3000 EUR netto verdient, ist der Freibetrag 1385 EUR netto (50% von 2770 EUR) und nicht 1500 EUR. Ja, Freibeträge und andere die Steuern und Sozialabgaben betreffende Änderungen nach Geburt des Kindes finden keine Berücksichtigung. Sollte bei einem neuen Kind aufgrund von Verschiebung des Bemessungszeitraumes auf alte Abrechnungen zurückgegriffen werden, gelten auch wieder die dortigen Angaben zu Steuern und Sozialabgaben, nicht die aktuellen.


auf der Reise

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Danke! Hm, vermutlich ist es durch dieses fiktive Netto so unübersichtlich. Denn in den übrigen Partnerschaftsbonus-Monaten habe ich real mehr als das halbe frühere Netto verdient... und dennoch mehr als den Minimalbetrag des Elterngelds bekommen. (Nur im Monat mit zusätzlich ALG1 nicht.) Schade. So kann ich die Abrechnung wirklich nicht überprüfen. Und da in der Vergangenheit einmal Fehler gemacht wurden (kein Elterngeld bewilligt trotz Anspruch), hätte ich gern einmal nachgerechnet, ob denn die Höhe paßt. So oder so vielen Dank!!


Dojii

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Wenn du über den Freibetrag kommst heißt das nicht automatisch, dass du nur noch den Mindestsatz erhältst, sondern nur, dass das den Freibetrag übersteigende Einkommen angerechnet wird. Aber Freibetrag übersteigen und ALG1 im gleichen Lebensmonat führen tatsächlich meistens zum Mindestsatz aufgrund der Höhe des ALG1-Tagessatzes.


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