Rose27
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin völlig verzweifelt. Ich bin mit Pille durch eine Freundschaft+ schwanger geworden und habe dem Erzeuger einen Tag nach dem positiven Test Bescheid gesagt. Er rief mich dann an und sagte, dass er aufgrund von Schulden von früher nicht für das Kind aufkommen kann und dass ich bitte abtreiben soll. Ich sagte ihm, dass ich das nicht tun werde, weil ich dann im Leben nicht mehr froh werden würde. Er sagte, dass er sich später am Abend nochmal melden würde. Das tat er nicht. Nun habe ich ihm vor ein paar Tagen ein Bild vom Ultraschall geschickt und dazu geschrieben: "Hi, da du dich nicht mehr gemeldet hast, hier ein Update von deinem Kind.". Daraufhin kam eine lange Nachricht von ihm, dass er mit seinem Anwalt unseren Chatverlauf durchgegangen ist und sie gegen mich ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs einleiten wollen, falls ich ihn als Erzeuger eintragen lasse. Aus unserem Chatverlauf sei rauszulesen, dass ich ihn dazu missbraucht habe, schwanger zu werden, was absoluter Schwachsinn ist. Zumal der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs meiner Meinung nach nicht im geringsten was damit zu tun hätte. Er sagte, dass meine Chancen ganz schlecht stehen und die Zeiten vorbei sind, wo Frauen deswegen in Schutz genommen werden. Er wollte mich wohl längst anzeigen, aber sein Anwalt riet ihm, dass er die Füße still halten solle, bis ich den ersten Schritt mache, was ich mit der Nachricht getan habe. Fakt ist: ich habe die Pille genommen, der Sex war einvernehmlich (was man quasi jeder seiner Nachrichten im Chatverlauf entnehmen kann) und wie ich im Nachhinein erfahren habe, ist Sex sein größtes Hobby, mit so vielen Frauen wie möglich. Nachdem ich das erfahren habe, wie sehr ich mich in ihm getäuscht habe, war ich schon geschockt. Aber jetzt, nach seiner Drohung, weiß ich nicht was ich tun soll. Könnte er mir da irgendwas anhaben? Mit freundlichen Grüßen
mellomania
Haha der is echt lustig. Nene, gar nix kann er. Der hat Angst zu zahlen. Gib ihn als Vater an, Sorgerecht und Aufenthaltsbest.recht bei dir, fertig. Bitte lass dich dich von sowas nicht verunsichern. Er wird niemals einen Anwalt haben. Er Blufft in großem Stil. Würde gar keinen Kontakt mehr suchen. Fertig.
Pamo
Der hat Phantasie. Er hat ja selber nicht verhütet. Du bist nicht dazu verpflichtet, für ihn zu verhüten. Du hättest sogar ungestraft lügen dürfen. Und er hat dir schriftlich gegeben, das er dir eine Straftat fälschlich anhängen will? Superschlau ist er offenbar nicht ... Jetzt hör auf, mit ihm zu kommunizieren. Er braucht keine Ultraschallbilder. Wenn das Kind geboren ist, dann gibst du ihn beim Jugendamt als Vater an und dann geht das seinen Lauf. Lehn dich jetzt mal zurück.
Berlin!
So einen armseligen Versuch, sich der Verantwortung zu entziehen, habe ich wirklich noch nie erlebt. Was er sagt, ist natürlich Unsinn. Und Du kannst getrost abwarten, ob und was da kommt. Du weisst ja sicher, dass Du den Erzeuger des Kindes nicht wider besseres Wissen nicht angeben kannst, wenn es zB um Unterhaltsvorschuss geht.
cube
1. So lange du kein anwaltliches Schreiben bekommst, würde ich das eh nicht für bare Münze nehmen. 2. Worauf will er dich verklagen? Darauf, dass er nicht zusätzlich mit einem Kondom verhütet hat und er deswegen damit rechnen musste, dass evt. eine Schwangerschaft entstehen könnte? 3. Er will einklagen, dass du wissentlich falsche bzw keine Angaben zum Vater machst, obwohl du diesen kennst? Also so einen Schwachsinn habe ich schon lange nicht mehr gehört :-) Dass er dir unterstellt, eine Schwangerschaft provoziert zu haben bzw. ihn dazu benutzt zu haben könnte ich nur nachvollziehen, wenn DU ihn gebeten hättest, auf ein Kondom zu verzichten. Das ändert aber natürlich dennoch nichts daran, dass er sich da nicht mit rausreden kann oä. Da kannst du ganz entspannt bleiben. Nimm einfach von dir aus keinen Kontakt mehr auf. Du hast ihn informiert und gut is. Wenn euer Kind da ist, gibst du ihn natürlich als Vater an und er kann sich dann bzgl. nicht zahlungsfähig für Unterhalt mit dem JA auseinander setzen. Aber eins dennoch: davon ausgehend, er hat nicht zusätzlich mit einem Kondom verhütet - warum hast du nicht darauf bestanden? Ehrlich gesagt, würde ich mit einer Bekanntschaft bzw. Freundschaft + nicht ohne Kondom Sex haben. Das ist unabhängig von einer Schwangerschaft etwas ... blauäugig?
mamavonbaby
Ich lach mich schlapp. Der kann dir rein gar nichts. Der wird noch sein blaues Wunder erleben. So ein Honk.Niemals nicht hat der einen Anwalt, der ihm so einen Bockmist erzählt....Oder er hat einen, der sich freut einen Doofen gefunden zu haben, dem er das Geld für sowas aus der Tasche zu ziehen kann...Weil jede Beratung ja Geld kostet und jedes Schreiben etc...aber ich gehe davon aus, das du niemals irgend ein Schreiben voneinem Anwalt von ihm bekommen wirst. Du kannst ganz beruihigt sein. Stelle den Kontakt zu ihm ein. Keine Bilder mehr rein gar nichts. Sicher dir aber vorsichtshalber selbst den Chatverlauf. Mein wei ja nie wozu das gut ist. Wenn das Baby geboren ist, gehst du zum Jugendamt, gibst ihn dort als Vater an und beantragst Unterhaltsvorschuss. Die fordern ihn dann auf die Vaterschaftsanerkennung zu unterschreiben. Weigert er sich, geht das vor Gericht, die können ihn dann auch zum Vaterschaftstest zwingen. Und um Unterhaltszahlungen wird er nicht drum rum kommen. Ach und bloß kein geteiltes Sorgerecht, das musst du ihm nicht freiwillig geben.
Btby
Bitte wie alt bist du? Das kannst du ihm doch nicht ernsthaft glauben?!
Ähnliche Fragen
Guten Morgen Frau Bader, Meine Situation ist folgende: Ich befinde mich in meiner ersten Elternzeit einer unbefristeten Stelle. Diese geht noch bis Mitte Juli. Wir werden im Dezember aufgrund eines Jobs wechseln meines Mannes rund 300 km weit weg ziehen. Und wir haben gerade herausgefunden, dass unser zweites Kind unterwegs ist. Kann ich tr ...
Hallo Frau Bader, Ich bin seit einigen Monaten AU geschrieben und mittlerweile im Krankengeld. Leider gab es privat gesundheitliche Probleme, sowie familiär und auch Ärger auf Arbeit, welche mich ins AU fallen ließen. Nun hat sich schon einiges verbessert und ich bin auch im BEM Verfahren. Es wird eine neue passende Stelle gesucht. Zu unserem ...
Hallo Ich habe 2023 meine 3 Kinder verloren durch in obhutnahme des Jugendamtes. Nun bin ich in ein anderen Landkreis gezogen und hab nun Angst das dass Jugendamt des neuen Wohnortes mir wegen meiner Vorgeschichte erneut das Kind weg nimmt. Können die das machen oder müssen die sich ein eigenes Bild machen. Wohne jetzt bei der Schwiegermut ...
Guten Morgen Dankeschön erstmal dass ich hier meine Frage stellen kann! Ich bin gerade in der letzten Woche der Wiedereingliederung in meiner Firma davor war ich 1,3 Jahre im krankengeld wegen einer psychischen Erkrankung jetzt habe ich heute einen einen schwangerschaftstest gemacht und der war positiv. In meiner Firma kriegt man sofortiges ...
Hallo Frau Bader Ich bin seit 1 Jahr im Krangeld wollte jetzt im April in die Wiedereingliederung und wieder voll durchstarten im Job jetzt weiß ich seit 2 Tagen das ich Mutter werden (positiv getestet) ungeplant Mein AG erteilt schwangeren ein sofortiges BV muss ich jetzt trotzdem im April die Wiedereingliederung starten oder gehe ich dan ...
Hallo ich habe schon ähnliche Fragen gefunden, aber nicht genau das richtige. Also schildere ich erstmal meine Situation: Mein Sohn ist im Dezember 2023 auf die Welt gekommen, meine Elternzeit läuft noch bis Ende Dezember 2025. Da ich nun im März zum letzten Mal Elterngeld bekomme, starte ich am 01.Mai wieder zu arbeiten in Teilzeit. Hierzu gibt ...
Guten Tag Frau Bader, wie verhält es sich wenn man während der Elternzeit erneut schwanger wird: Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Ist die Berechnungsgrundlage das Elterngeld Plus der letzten 12 Monate? Eine weitere Frage: wenn man nach der Elternzeit keinen Kita-Platz hat und 3 Monate darauf warten muss, gibt es da eine M ...
Ich bin seit 2023 in Elternzeit (bei Arbeitgeber 1), bis 2026. Seit kurzem arbeite ich mit Zustimmung des AG1 bei einem zweiten Arbeitgeber in Teilzeit. Bei AG2 ist es ein normaler Teilzeitvertrag, nicht auf die Elternzeit begrenzt, nicht befristet. Der Plan war bei AG1 zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Nun erneute Schwangerschaft. Ist es ric ...
Hallo, Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...
Ich muss beruflich deutschlandweit reisen und Schulungen halten. Diese Reisen dauern meist 3-4 Tage. Leider gefällt mir mein Job gar nicht und war auch auf Jobsuche, da ich auf Dienstreise immer extreme Migräne bekomme (muss täglich dann meist 4 Schmerztabletten nehmen oder auch Triptane) und die ganze Nacht alleine im Hotel nicht schlafen kann. D ...