Krabibi
Hallo zusammen, bei der Beantragung der Elternzeit sind uns zwei Fehler unterlaufen. Fehler 1: Die Geburt des Kindes, war am 03. Januar 2017. Folglich geht der Mutterschutz unserer Berechnung nach bis zum 28. Februar 2017. Statt aber den 01. März als Beginn der Elternzeit einzugeben, haben wir den 29. Februar 2017 eingetragen - also einen Tag, den es nicht gibt. Fehler 2: Wir haben folgende Formulierung ergänzt: "Nach einer 24-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem 04. Januar 2019 wieder zur Verfügung.". Tatsächlich ist der erste Arbeitstag aber einen Tag früher, am 03. Januar 2019. Daher in beiden Fällen die Frage, wie damit umgegangen werden muss? Muss der Antrag korrigiert werden? Muss der Arbeitgeber sich dazu melden (falls ja, welche Frist hat er)? Ist der Antrag ungültig? Wäre klasse, wenn wir hierzu Feedback bekommen können. Gruß & Dank
Hallo, F 1: unerheblich F 2: Verbindlich - ist dass denn für Sie erheblich? Dann kann man nur einen Korrekturbrief an den AG schicken Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die genauen Daten richten sich immer nach dem Geburtstag des Kindes. Wenn ihr da Fehler gemacht habt im Antrag, dann ändert das ja nichts daran, dass die Arbeitsnehmerin am Geburtstag des Kindes wieder zur Arbeit kommen muss, und dass die Elternzeit mit Ablauf der Mutterschutzfrist beginnt. Ich würde einfach mit der Lohnabrechnung telefonieren und sie bitten die Daten selber nachzurechnen und im Antrag zu korrigieren.
luvi
Hallo, Ich sehe das nicht wie Uriah. Elternzeit richtet sich doch nicht nach Lebensmonaten. Den Zeitpunkt kann man innerhalb der ersten 3 Lebensjahre frei wählen. Wenn du schreibst, du stehst ihm ab dem bestimmten Datum wieder zur Verfügung, dann fängst du auch wieder an diesem Datum an. Hier kannst du mir hat falsch gemacht haben. Warum denkst du, dass du am 3. anfangen musst? Das wäre nur bei 3 Jahren EZ so gewesen. Wegen dem Beginn der EZ würde ich mir auch keinen Kopf machen. Vielleicht kannst du das in einem weiteren Brief nachreichen. LG luvi
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