Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag auf Teilzeit in Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antrag auf Teilzeit in Elternzeit

Lena2904

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Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit in der 28. SSW und mein errechneter Geburtstermin ist der 29.02.2024. Derzeit bin ich noch in Vollzeit berufstätig und meine Mutterschutzfrist beginnt Mitte Januar. Ich bereite gerade den Antrag auf Elternzeit für meinen Arbeitgeber vor und habe hierzu Fragen. Ich möchte 1,5 Jahre zu Hause bleiben und danach in Teilzeit mit 20-25 Stunden wieder einsteigen. Ich habe vor, wegen des höheren Kündigungsschutzes direkt die vollen 3 Jahre Elternzeit zu beantragen und dann nach der Hälfte einen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit zu stellen. Kann/sollte ich den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit direkt in den Antrag auf Elternzeit mit integrieren (siehe Entwurf unten)? Wenn ja wie konkret muss dies zu diesem Zeitpunkt formuliert sein? "...hiermit beantrage ich im Anschluss an die Mutterschutzfrist bis zum einschließlich 36. Lebensmonat Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 29.02.2024. Eine Geburtsurkunde reiche ich zeitnah nach der Geburt ein. Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst betreut und erzogen wird. Um die Erziehung und Betreuung meines Kindes zu gewährleisten, beantrage ich innerhalb meiner Elternzeit ab dem 01.10.2025 die Reduzierung meiner wöchentlichen Arbeitszeit auf 25 Wochenstunden." Vielen herzlichen Dank und beste Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte die Hinweise lesen. Zu dem konkreten Antrag kann ich hier nichts sagen. Ansonsten sind Ihre Gedanken gut. Sie können auch schon einen Plan/ Idee wegen der TZ mit aufnehmen, einen konkreten Antrag würde ich jetzt noch nicht stellen, waru sich jetzt binden. Liebe Grüße NB (die auch auf einen 29.02. ausgezählt war)


User-1722183313

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Moin, ja es besser es direkt zu machen. Zu einem späterem Zeitpunkt kann der AG es aus betrieblichen Gründen ablehnen. ...Um die Erziehung und Betreuung meines Kindes zu gewährleisten, beantrage ich innerhalb meiner Elternzeit VOM 01.10.2025 BIS VOR. 28.2.28 EINE wöchentlichen Arbeitszeit VON 25 Wochenstunden... oder so ähnlich- um ganz klar zu machen, dass du nicht in einen TZ-Vertrag rutschen möchtest und danach den VZ-Vertrag wieder auflebt. Du kannst auch nach einem Musterschreiben suchen, für eine gute Formulierung.


User-1722183313

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OK, wenn Frau Bader sagt, du brauchst dich nicht festzulegen- um so besser. (Mir wurde das damals, mit der Begründung hinterher könne der AG ablehnen, so empfohlen.)


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