Bauchzwerg2020
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit (3 Jahre) läuft im Juni 2023 aus Gerne möchte ich dann in Teilzeit arbeiten. Anfang Februar hatte ich ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber. Ergebnis war, das ich einen Antrag stellen soll, welcher so dann binnen 2 Wochen geprüft wird. Den Antrag auf Teilzeit nach Elternzeit habe ich via Mail am 05.02.23 gesendet und via Post am 06.02.23. Bis heute habe ich keine Rückmeldung. Gilt mein Antrag nach 4 Wochen als (still schweigend) angenommen? Da ich ab Juni keine Vollzeitstelle antreten kann müsste ich sonst unter Einhaltung meiner Kündigungsfrist (Ende März) kündigen? Wie verhalte ich mich rechtlich korrekt? Vielen Dank vorab.
Hallo, nach 4 Wo. ohne Reaktion gilt die Zustimmung als erteilt, § 15 BEEG. Liebe Grüße NB
suityourself
Nur so als Hinweis: dieses "genehmigt wie gestellt" wenn nicht innerhalb der Frist abgelehnt wird heißt nicht, dass der AG dich dann ohne Widerstand zu deinen mitgeteilten Konditionen auch tatsächlich in TZ beschäftigen wird oder muss. Will der AG auf keinen Fall, würdest du am Ende dennoch darauf Klagen müssen und egal, wie sicher die Rechtslage scheint - ich sage dir aus Erfahrung: nichts ist sicher und AG´s könne das Ganze wahnsinnig in die Länge ziehen wenn wie wollen. Zumal dann noch die ganzen Fallstricke dazu kommen: hast du ganz bestimmte Zeiten angegeben? Wenn nicht, stimmt der AG der TZ zu, aber die Zeiten muss er dir nicht recht machen zB. Dann hat der AG der TZ ja zugestimmt - aber wenn du leider nicht zu den benötigen Zeiten kannst, ist das wiederum dein Problem. Ich würde nochmal nachfragen, was mit deinem Antrag ist und dabei ggf. auf die Frist hinweisen, nach deren Ablauf du davon ausgehst, dass dein Antrag genehmigt ist. Lehnt der Ag die TZ aus betrieblichen/organisatorischen Gründen ab, müsstest du tatsächlich selbst kündigen, da du dann leider diejenige bist, die den aktuell gültigen Vertrag nicht mehr erfüllen kann.
Bauchzwerg2020
Hallo, ich habe einen vollständigen Antrag mit konkreten Angaben zu Lage und Dauer der Arbeitszeit getätigt.
Bauchzwerg2020
Hallo Frau Bader, eine Rückfrage: greift mir das BEEG? Ich möchte Teilzeit arbeiten, nachdem (!) meine Elternzeit ausläuft. Was ist da mit Paragraph 8 Abs 5 TzbfG, wonach der AG erst ein Monat vor Beginn über die Teilzeit entscheiden muss?
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