Mitglied inaktiv
Ich arbeite auf einer Intensivstation habe bereits 2 Kinder 6+7 Jahre und bin in der 13 Woche schwanger. Die Pflegedienstleitung hat mich heute über meine Versetzung in eine Funktionsabteilung informiert. Am Montag soll es los gehen Bisher habe ich im Schichtdienst gearbeitet Früh / Spät und durch den Wochenenddienst waren das bei 44 % ca. 10 Dienste im Monat. Ab Montag soll ich jeden Tag von 7:30 - 12: 00 in der Funktionsabteilung arbeiten. Wenn ich möchte auch erst ab 8:00, sollte es ein Problem mit der Versorgung der Kinder geben. Ich müsste jeden Tag gehen um auf meine 17,02 Stunden pro Woche zu kommen. Dadurch entsteht bei uns familiäres Chaos. Muss ich der Versetzung zustimmen? Lieber Gruß
Hallo, das Problem ist, dass Sie von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr nicht arbeiten dürfen u wahrscheinlich auch nicht mehr auf der Intensiv (je nach Tätigkeit). Deshalb hat der AG die Verpflichtung, Sie zu versetzen. Fragen Sie doch nach anderen Möglichkeiten. Aber wenn Sie am Tag 4,5 Std arbeiten, brauchen Sie doch weniger als 4 Tage, um auf das Soll zu kommen? Liebe Grüsse, NB
sternenfee75
Das Problem wird sein, dass du als Schwangere nicht auf der Intensiv arbeiten solltest bzw bei uns im Haus wird man dann auch versetzt. Man darf so viele Sachen nicht mehr machen. Genauso darfst du als Schwangere auch keine Spätdienste nach 20.00 Uhr machen, ich habe z.B. eher angefangen und bin dann um 20.00 Uhr gegangen. Wochenende ist ok, wenn du in der Woche mal frei hast. Rede doch mal mit der PDL, ob es evtl noch eine andere Station gibt.
Mitglied inaktiv
Deine PDL darf ich versetzten, allerdings nichts an Deinen Leistungen kürzen. Sprich für die Zeiten die Du jetzt in der anderen Abteilung arbeitest darfst Du dennoch nicht anders bezahlt werden als auf der Intensivstation (zumindest wenn Dein Einsatzort Intensivstation im Arbeitsvertrag steht). Das mit den Arbeitszeiten ist schon schwieriger, aber auch da würde ich mit ihr sprechen dass es nicht geht dass Du jeden Tag kommst, und Du auch weiterhin am Wochenende arbeiten willst (generell darfst Du nicht vor 6 und nicht nach 20 Uhr arbeiten, und für jeden Sonntag oder Feiertag den Du arbeitest musst Du einen kompletten Tag nach einer Nachtruhe in der Woche frei haben --> MuSchG). Die Versetzung ansich muss sie machen, da Du als Schwanger nicht auf der Intensivstation arbeiten darfst. Das birgt zu viele Gefahren. LG Sabine
Bernsteinelfe
Dein Chef muss dir einen Schwangeren gerechten Arbeitsplatz anbieten. Das macht er doch. Also wo ist das Problem? Er kommt dir auch entgegen bzgl. der Uhrzeit wegen der Kinderbetreuung. Außerdem sind die Kinder "groß". Wie sollte er sonst entscheiden? Dich bezahlt freistellen?
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite noch ca. 3,5 Wochen und soll diese nun komplett durch arbeiten. Wir sind bis diesen Monat noch in Kurzarbeit gewesen und mein AG hat mich stark ins Minus geplant und möchte natürlich das ich die Stunden jetzt aufarbeite. Das wären statt 38,5h nun 44,5h. Allerdings habe ich auch noch einen Nebenjob in dem v ...
Guten Tag, Kurz zu meiner Situation: bei meinem jetzigen Arbeitgeber arbeite ich seit 2 Jahren vollzeit als Pflegefachfrau. Am 1.1. Diesen Jahres bin ich in die Position der stellvertretende pflegedienstleitung gekommen. Hierfür habe ich einen Änderungsvertrag erhalten worin die neue Position und die Gehaltsanpassung vereinbart wurde. Nun bin ic ...
Ich komm im November in eine Höhere Gehaltsstufe (Krankenschwester), was wenn ich vorher schwanger werde und in Berufsverbot muss, erhalte ich dann dennoch das Geld der erhöhten Stufe?
Hallo, Meine ist folgende. Ich bin seit März im Beschäftigungsverbot und wohne in Berlin. Da mein Mann inzwischen einen Job in NRW bekommen hat, wollen wir dorthin umziehen. Jetzt ist jedoch die Frage, ob das so einfach geht. Ist mein Arbeitsvertrag damit nicht automatisch ungültig, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe? Ich befürchte nämlic ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin als Ärztin im Krankenhaus (Tarifvertrag TV -Ärzte) tätig. Meine Schwangerschaft habe ich in der 7 SSW bekannt gegeben und seitdem keine Dienste mehr gemacht. In den darauffolgenden Monaten habe ich für jeden Tag eine Schwangerschaftsausgleichzahlung pro Tag bekommen an dem ich nicht krank war oder Urlaub hatte, da i ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wurde heute gekündigt und bin schwanger. Habe jedoch meinen Arbeitgeber heute nicht darüber informiert da ich den ersten Ultraschall Termin erst am Freitag diese Woche habe. Ich werde meinen Arbeitgeber am Freitag über die Kündigung schriftlich per Mail informieren. Muss ich auch eine Kündigungsschutzklage einreichen? ...
Guten Tag Frau Bader, ich wende mich an Sie in der Hoffnung, eine kompetente Antwort in Bezug auf meinen Nebenjob und meiner Schwangerschaft zu erhalten, da meine Frauenarztpraxis bisher keine große Hilfe war. Momentan arbeite ich 24h pro Woche in meinem „normalen“ Bürojob - eine Tätigkeit, die ich bis zum Mutterschutz weiter fortführen kann ...
Hallo, ich möchte gerne in der 28 SSW zu meiner Tante, ihrem Mann und Cousine ziehen, diese wohnen 264 km entfernt. Diese haben ein eigenes Haus mit ca. 290 m². Ich hätte ein eigenes Bad und die Unterstützung meiner Familie in den 2J Elternzeit. Ich bin weder verheiratet mit dem Kindesvater noch wohnen wir zusammen. Auch habe ich die Vatersc ...
Hallo, Ich hab von meiner Frauenärztin eine strikte Bettruhe verordnet gekriegt, das ist meine erste Schwangerschaft. Mein Mann geht jetzt Tag zur Arbeit (8stunden),wir haben Eigenheim 150 m2 , könnte ich eine Haushaltshilfe durch meine aok beauftragen? mit freundlichen Grüßen Ekaterina
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 16. SSW und habe meinen Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) vor mehr als 2 Wochen über meine Schwangerschaft informiert. Seitdem wurde mir noch kein Gespräch angeboten, um meine Fragen zu klären und die individuelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Ich habe bereits mehrfach telefonisch und per Mail um ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt nach EZ in BV
- Stillen und arbeiten
- Kündigung nach elternzeit
- ALG I und Mutterschutzgeld
- Gehalt im Beschäaftigungsverbot
- Berechnung Mutterschaftslohn BV nach Lohnersatzleistung
- BV Minijob
- Bezahlung Resturlaub aus Beschäftigungsverbot
- Änderungsvertrag Elternzeit
- Berechnung Mutterschutzlohn bei erneuter Schwangerschaft während Elterngeld Plus