SandraV
Guten Tag, Kurz zu meiner Situation: bei meinem jetzigen Arbeitgeber arbeite ich seit 2 Jahren vollzeit als Pflegefachfrau. Am 1.1. Diesen Jahres bin ich in die Position der stellvertretende pflegedienstleitung gekommen. Hierfür habe ich einen Änderungsvertrag erhalten worin die neue Position und die Gehaltsanpassung vereinbart wurde. Nun bin ich schwanger und befinde mich im Beschäftigungsverbot. Man möchte gerne meine Psotion neu besetzten durch jemanden externes. Die Stelle soll dann unbefristet sein. Mir wurde ein Änderungsvertrag angeboten dort würde ich die Position der pflegefachfrau mit dem zusatz der Koordinatorenstelle ( das wäre die Unterstützung zur pdl und deren vertretung) haben dementsprechend mit einem niedrigeren Gehalt +150€ extra. Nun zu meiner Frage: ist das rechtlich erlaubt mich runterzustufen? Kommt das nicht der Kündigung gleich? Was würden sie mir raten zu tun? Ich möchte nach der Elternzeit gerne wieder als stellvertretende pflegedienstleitung arbeiten. Man könnte für mich doch auch eine Schwangerschaftsvertretung suchen. LG Sandra
Hallo, nein, das müssen Sie nicht unterzeichnen. Eine einseitige Herabsetzung durch den AG ist nicht möglich. Liebe Grüße NB
Suomi
Du musst den Vertrag doch nicht unterschreiben, dann behältst Du Deine Position doch vorerst.
Wurzelwurm
Du hast einen Anspruch auf eine vergleichbare/gleichwertige Stelle, auch, was den Verdienst angeht. Da du aktuell noch im BV bist darf dein AG niemanden unbefristet für deine Stelle einstellen, maximal als Vertretung für dich für die Dauer deines Ausfalls. Meine alte Einrichtungsleitung hatte dieselbe Idee, weil ihre beste Freundin zufällig meine Stelle als PDL wollte. Sie hat die dann unbefristet (widerrechtlich) auf meine Stelle eingestellt. Da ich aber nicht vor hatte Vollzeit zurück zu kehren, habe ich mich für die Zeit bis ich die Stelle gewechselt habe, als WBL runterstufen lassen, aber zu meinem alten PDL Gehalt und bin dann nach 3 Monaten gegangen.
mellomania
ich würde nichts unterschreiben. du erhältst im bv weiterhin das was du ohne bekommen würdest, außer dass zuschläge versteuert werden. danach allerdings müsstest du deine stelle wieder so besetzen können, wie vor der elternzeit, also vollzeit nehme ich an. bis dahin würde ich die füße still halten. wenn du danach eben nicht mehr vollzeit arbeiten kannst, DANN muss verhandelt werden, weil du dann eine neu stelle bekommst. anspruch hast du nur auf deine oder eine vergleichbare. wenn der AG das risiko eingeht, eine frau unbefristet einzustellen und du kommst nach der ez vollzeit zuürkc, muss der AG schauen, wie er dir deine oder eine vergleichebare stelle bereithält . notfalls muss er eine zweite stelle schaffen. an sich ist es aber nicht rechtens jemanden unbefristet auf deinen platz zu setzen, da später dann stress entstehen könnte, er bekommt die dame dann ja nicht mehr weg! verhindern kannst du es aber nicht. unterscrheiben würde ich aber gar nix!
chrissicat
Anbieten darf dir dein Arbeitgeber eine niedrigere Stelle, aber du musst das Angebot nicht annehmen. Du hast das Anrecht auf eine vergleichbare Stelle. Natürlich DARF dein Arbeitgeber auch jemanden unbefristet für deine Stelle einstellen. Das ist NICHT widerrechtlich. ABER er muss dir trotzdem eine vergleichbare Stelle anbieten.
cube
Der AG kann dir einen neuen Vertrag anbieten - du musst ihn aber nicht annehmen. Der AG kann unbefristet einstellen wen er will und eben auch als Vertretung auf deine aktuelle Position setzen. Das heißt ja nun nicht automatisch, dass du diese Position auf keinen Fall mehr nach Ende EZ wieder bekommen sollst. Nach der EZ hast du Anspruch auf deine alte Stelle oder eine vergleichbare. Was der AG dir anbieten wird, weißt du ja jetzt noch gar nicht. Und vermutlich auch nicht, ob du diese mit Kind überhaupt wieder so ausfüllen kannst oder willst. Ich finde, dass ist sich über ungelegte Eier aufregen. Lehn den Vertrag einfach ab und alles andere kommt ja eh erst nach der EZ.
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