Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Darf er den Unterhalt kürzen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Darf er den Unterhalt kürzen?

BraunUte

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Hallo, Ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt. Ich habe 3 Kinder. Das 1te Kind bekommt Halbwaisenrente, das 2te Kind ist von meinem Ex bekommt laut Titel 110 Prozent, das 3te Kind lebe ich mit dem Kindesvater zusammen. Es geht um das 2 te Kind! Habe seit 4 Jahren den Titel. Mein Ex ist nun eingefallen er möchte nicht mehr soviel bezahlen. Zum Detail, er wurde letztes Jahr gekündigt aus einem fristlosen Vertrag, da er grob fahrlässig gehandelt hatte. Danach erhielt er Arbeitslosengeld und nun hat er eine neue Arbeit. Nun ist er der Meinung er kann den Unterhalt selbständig kürzen! Darf er das? Muss es nicht erst neu berechnet werden? Der Titel ist doch gültig? Muss ich mich darum kümmern beim Jugendamt? Lieben Dank für ihre Mühe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann er nicht. Der Titel bleibt gültig, bis er vom Gericht geändert wurde. Pfänden. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nein, da muss er sich drum kümmern, und das kann auch nur ein Gericht ändern. Solange der Titel nicht geändert ist, kannst Du damit zum Gerichtsvollzieher und pfänden lassen.


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