Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann der Vater Unterhalt kürzen ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann der Vater Unterhalt kürzen ?

Kristina80

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Ich finde leider meine Frage hier nicht mehr Also ich bin seit 4 Jahren geschieden und und habe 2 Kinder aus dieser Ehe. Jetzt habe ich rausgefunden dass der Vater die ganze Zeit fast 300€ im Monat zu wenig Unterhalt bezahlt. Er ist in Gruppe 4 der Düsseldorfer Tabelle eingestuft ich in 1. Ich möchte nun natürlich das was uns zusteht allerdings ist er der Meinung dass er den Kindern schließlich auch mal was "gönnt" ,in den Urlaub fährt, ein Kinderzimmer in der Wohnung braucht und den beiden Taschengeld gibt und deswegen weniger Unterhalt zahlen darf .unsere Kinder sind 12 und 10 . Darf er das?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen es geltend machen! Er ist zu erst aufzufordern, Auskunft zu erteilen und dann muss anwaltlich der neue Unterhalt errechnet werden. Liebe Grüße NB


la-floe

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Moin Wieso bist du denn auch eingestuft? Lebt ihr das WM? Nein, er kann nicht einfach den Unterhalt kürzen, das bleibt aber folgenlos, wenn ess keinen Titel gibt. Deswegen ist das erstmal die wichtigste Frage: gibt es einen Titel, ja oder nein? floe


Mutti69

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Kindesunterhalt kann nur in wenigen Ausnahmen gekürzt werden. Die von dir erwähnten Dinge: Zimmereinrichtung, Urlaub, Taschengeld, gehören normalerweise nicht dazu, vorausgesetzt ihr habt ein übliches Umgangsrecht und die Kinder sind in der Hauptsache bei dir. In einem Wechselmodell sieht es anders aus.


cube

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Habt ihr ein Wechselmodell wärest du ihm zu Unterhalt für die Kinder verpflichtet und er dir. Davon ausgehend kann man dann eben errechnen, ob er eben weniger an dich überweisen muss, weil du ja theoretisch an ihn Summe x zahlen müsstest. Grobes Bspl.: er muss 500 an dich zahlen, du 200 an ihn - dann müsste er dir nur 300 überweisen, du ihm nichts. Aber auch da kann er nicht einfach selbst bestimmen, was er überweist.


XYZ15

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Hallo Bin selbst in dieser Lage. Wichtig ist eine Titulierung. Die sollte aber eigentlich vorhanden sein. Mit dieser Titulierung kann man sich den zu wenig gezahlten Unterhalt einklagen. Alle 2 Jahre Unterhalt neu berechnen lassen. GANZ WICHTIG IST JEDOCH DIE TITULIERUNG NEIN: ER KANN NICHT DEN UNTERHALT SELBST KÜRZEN. ES BEDARF EINER ERRECHNUNG DES TATSÄCHLICHEN AKTUELLEN UNTERHALTES UND EINES GERICHTLICHEN BESCHLUSSES. MFG


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