Elb_Deern92
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation bei mir auf der Arbeit. Vor Weihnachten hat unsere Kita zu (23.12) ebenso die Einrichtung einer Kollegin. Wir vertreten uns im Urlaubs- und Krankheitsfall. Nun hat besagte Kollegin Urlaub eingereicht für diesen Zeitraum und meine Vorgesetzte möchte mir den 23.12 nicht freigeben, da jede Abteilung stets und ständig besetzt sein soll. Da mein Mann auch in der selben Zwickmühle sitzt (gleicher Arbeitgeber) kann unser Kind nicht betreut werden. Unsere Vorgesetzte meinte daraufhin, dass ja die Großeltern auf das Kind aufpassen könnten. Abgesehen davon, dass das recht schlecht klappt wegen Schlaf und Bezugsperson etc. würde mich interessieren, ob meine Vorgesetzte dies einfach bestimmen kann. Es gibt ja auch Familienkonstellationen wo es weder Großeltern noch Tanten und Onkel gibt. Welches Recht habe ich als Elternteil und Arbeitnehmerin? Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo, der Arbeitgeber kann nicht bestimmen, wer das Kind betreut. Der Arbeitgeber kann aber bestimmen, wer an einem speziellen Tag Urlaub hat und wer nicht. Dabei sind soziale Belange zu berücksichtigen, aber das Problem betrifft ja beide Arbeitnehmerinnen. Liebe Grüße NB
Suomi
Natürlich kann Sein AG nicht bestimmen wer auf das Kind aufpasst. Aber er kann natürlich bestimmen, wer am 23.12. Urlaub bekommt. Kinderbetreuung ist halt eine private Angelegenheit, die ihr regeln müsst, wenn es keinen Urlaub gibt. Könnt ihr nicht mit dem AG sprechen, dass zumindest Du oder der Vater Urlaub bekommt?
Pamo
Klar darf der AG das verlangen, aber ihr müsst dem nicht nachkommen.
minnie_74
Naja dein Arbeitgeber darf dir natürlich einen Tipp für dein Dilemma geben, aber er kann nicht verlangen, wer dein Kind betreut. Allerdings kann er den Dienstplan bestimmen und entscheiden, wer an diesem Tag zu erscheinen hat. Die Kinderbetreuung muss du selbst regeln.
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