mamilein3000
Sehr geehrte Frau Bader, unsere Tochter wird jetzt bald ein Jahr alt und ich hatte bei meinem Arbeitgeber eine Elternzeit von zwei Jahren beantragt. Nun möchte ich mich gerne auf einen 400-Euro-Job ganz in der Nähe bewerben. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich den 400-Euro-Job unbefristet annehmen könnte und trotzdem die Elternzeit weiterlaufen lassen könnte? Und wenn ja, wie verhält es sich dann mit den zwei Arbeitgebern falls ich wieder schwanger werden sollte? Herzlichen Dank im Voraus. Liebe Grüße mamilein3000
Hallo, das geht, wenn der alte AG zustimmt. Bei einer neuen SchwS kann man erneut EZ nehmen. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ja, du kannst einen Nebenjob auch unbefristet annehmen. Ob unbefristet oder nicht, du brauchst zur Annahme allerdings die Zustimmung deines "alten" AG. Wenn du wieder schwanger würdest, hast du das beiden AG zu melden. Bekämst du ein Beschäftigungsverbot, bekämst du nur GEhalt vom Nebenjob-AG. Ebenso das Mutterschaftsgeld. Endet deine Elternzeit allerdings während der Schwangerschaft, lebt dein alter Vertrag auch wieder auf. Beim BV bekämst du den Lohn aus beiden Jobs, ebenso verhält sich's mit dem Mutterschaftsgeld. (Du kannst übrigens die Elternzeit pünktlich zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden - auch ohne Zustimmung des AG). Gruß Sabine
mamilein3000
Hallo Frau Bader, vielen dank für die Antwort. Jetzt stellen sich mir aber nochmals Fragen: Müsste dann bei beiden Arbeitgebern die Elternzeit beantragt werden? Und wie wäre das dann mit dem Mutterschaftsgeld bzw. Zuschschuss zum Mutterschaftsgeld? Vielen Dank. Liebe Grüße mamilein3000
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