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Sehr geehrte Frau Bader, in unserer Firma stehen betriebsbedingte Kündigungen in großem Umfang an. Ich starte bald ins dritte Jahr Elternzeit und arbeite in Teilzeit. In Elternzeit kann man sich ja erstmal sicher fühlen. Ist das wirklich so? Es gibt sehr viele Arbeitnehmerinnen in Elternzeit und auch viele Personen in Altersteilzeit. Kann dann eine Kündigung von Elternzeitlern doch in Frage kommen und von der Bezirksregierung genehmigt werden? Vielen Dank vorab für eine Einschätzung oder Hinweise wo man mehr dazu lesen kann.
Hallo, ja, wenn das Gewerbeaufsichtsamt genehmigt,ist das möglich. Das wird bei betrieblichen Gründen (Insolvenz droht) nicht abwägig sein. Liebe Grüße NB
chrissicat
Ja, mit Genehmigung der zuständigen Behörde ist eine Kündigung auch während der Elternzeit möglich.
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