Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot Werkstudent

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beschäftigungsverbot Werkstudent

Leo

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Guten Tag, Ich arbeite derzeit als Werkstudent und habe kürzlich rausgefunden, dass ich schwanger bin. Ich werde wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich mit kleinen Kindern arbeite.  Nun habe ich die Befürchtungc dass ich ab dem Beschäfitungsverbot kein Einkommen mehr habe. Stimmt dies? Bei einem normalen Vertrag würde ich ja weiterhin Geld bekommen aber ich bin leider als Werkstudent eingestellt.  Zusätzlich ist in meinem Vertrag BGB 616 Satz 1 ausgeschlossen. Ich weiß nicht ob das was damit zu tun hat.    Liebe Grüße 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben ja trotzdem einen Arbeitsvertrag und somit bei einem Beschäftigungsverbot Lohnzahlungsansprüche. Liebe Grüße NB 


Britta22

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Warum solltest ein Mann ein Beschäftigugsverbot bekommen? Das Beschäftigungsverbot aufgrund von schwngerschaft würde für Studentinnen gelten. Ein Beschäftigugsverbot aufgrund von Gefährdung bei der auszuführenden Arbeit würde gelten. Auf die gesetzlich vorgeschriebene Mutterschutz vor und nach der Geburt kann die Studentin aber freiwillig verzichten um an Prüfungen teizunehmen.


Leo

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Ich bin eine Frau mit einem Werkstudentenvertrag. Weiß nicht was man daran nicht verstehen kann. leider wurde meine Frage in keiner Weise beantwortet.


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