Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot wegen Mobbing

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot wegen Mobbing

annaki1988

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, kann der Frauenarzt bzw. Hausarzt wegen Mobbing ein Beschäftigungsverbot ausstellen? Wenn ja, können Sie mir die rechtliche Grundlage ggf. ein Gerichtsurteil zur Verfügung stellen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, der FA kann ein generelles BV wegen Mobbing aussprechen(BAG, Urteil vom 21. März 2001, Aktenzeichen: 5 AZR 652/99). Eine Erklärung finden Sie zB hier: https://www.dbb.de/der-dbb/frauen/urteile/mobbing/mobbing-in-der-schwangerschaft-beweiswert-eines-aerztlichen-beschaeftigungsverbots-bag.html Frohe Weihnachten NB


cube

Beitrag melden

Ja, kann er. Aber das muss der Arzt ja entscheiden, ob er "Mobbing" als Grund für gerechtfertigt hält. Er könnte ja auch eine AU ausstellen. Was meinst du mit Gerichtsurteil dazu? Um den Arzt zu überzeugen, dass er das tun soll/muss oder um ihm zu zeigen, dass er es darf?


mellomania

Beitrag melden

musst du mit dem AG sprechen und ihm die möglichkeit geben, die situation zu klären und zu ändern. also direkt mit dem bv wegen mobbing kommen, da kann der AG anzweifeln und die situation dann klären. sei offen und gehe direkt hin, damit es dir auf arbeit besser geht


annaki1988

Beitrag melden

Ich gehe nicht zum AG. Zum Einen empfindet er es anders, zum anderen habe ich schon mal ein Gespräch gesucht. Antwort war darauf, ich habe selber schuld. Genau ich wollte gerne dem Arzt zeigen, dass er es darf und dass Mobbing auch ein grund ist.


cube

Beitrag melden

Also: der AG stellt ein ein BV aus, wenn er dir keinen gemäß MuSchu adäquaten Arbeitsplatz anbieten kann oder deinen Arbeitsplatz/Aufgaben entsprechend anpassen kann. Der Arzt stellt ein BV aus gesundheitlichen Gründen aus., also wenn jegliche Arbeit die Schwangerschaft bzw. deine Gesundheit und/oder die des Kindes gefährden würde. Bist du sozusagen einfach nur erkrankt, stellt der Arzt eine AU aus. Dein Arzt sollte aber eigentlich wissen, wann ein BV von ihm aus angebracht ist. Möglicherweise sieht er eben keinen Grund für ein BV? Du wirst ihn nicht dazu zwingen können. Es ist sein ärztliches Ermessen, ob er ein BV oder vielleicht eher eine AU oder auch gar nichts für gerechtfertigt ansieht. Der AG kann das BV auch anzweifeln und ein zweites Attest einfordern. Vor allen Dingen, wenn er selbst gar keinen Grund dafür sieht - also zB gar nicht davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass du dich gemobbt fühlst und deine Arbeit selbst auch keinen Grund dafür bietet. Du solltest tatsächlich erst mal mit deinem AG darüber sprechen, das du dich gemobbt fühlst. Ansonsten wäre evt. ein Psychologe der geeignetere Arzt ein BV auf Grund des Mobbings auszustellen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Cube: Beschäftigungsverbote können nur von approbierten Ärzten ausgestellt werden!


cube

Beitrag melden

ok - sorry. War ungenau. Psychiater.


annaki1988

Beitrag melden

Wie schon erwähnt, wenn der AG selbst mobbt, werde ich nicht mit ihm sprechen. Das macht kein Sinn. Wieso sollte er es anzweifeln. Er hat mich selbst gefragt, ob ich nicht eher ein BV bekomme. Ich wollte jetzt auch nicht darüber diskutieren und auch nicht die Ratschläge, dass ich mit dem AG sprechen sollte. Ihr kennt die Situation nicht, in der ich mich befinde. Ich wollte wissen, ob es Urteile gibt oder andere Grundlagen. Ich bedanke mich vorab für diese Hilfe.


cube

Beitrag melden

Es gibt Gesetze dazu, wann ein Arzt ein BV ausstellen kann und wann der AG. Welche Voraussetzungen für ein BV erfüllt sein müssen etc. Die wird dein Arzt aber wohl kennen. Es gibt kein Gesetz, das einen Arzt dazu zwingt, ein BV auszustellen oder ein Gerichtsurteil, nach dem der Arzt ein BV auszustellen hat. Das darf der Arzt tatsächlich selbst entscheiden, ob er dafür eine Grundlage sieht oder eben nicht. Wenn der AG ein BV möchte, muss er es gefälligst selbst ausstellen und nicht den Arzt zu seinem Handlanger machen. Im übrigen konnte hier keiner wissen, das dein AG gerne ein BV hätte.


cube

Beitrag melden

Schwangere Arbeitnehmerinnen werden durch Konflikte am Arbeitsplatz häufig besonders stark belastet. Zum Schutz der Schwangeren und der Leibesfrucht kann in derartigen Fällen nach § 16 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) ein ärztliches Beschäftigungsverbot für die Dauer der Schwangerschaft ausgesprochen werden, wenn die betroffene Arbeitnehmerin durch die Konfliktsituation psychisch so stark belastet wird, dass eine Gefährdung für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortsetzung der Beschäftigung besteht. Für die Annahme einer derartigen Gefährdung ist es grundsätzlich unerheblich, ob tatsächlich eine Mobbingsituation vorliegt oder ob dies von der werdenden Mutter nur subjektiv so empfunden wird. Etwas anderes gilt nur, wenn offensichtlich ist, dass die geltend gemachte psychische Belastung von der Arbeitnehmerin nur vorgeschoben wird. Bei einem auf "Stresssituationen am Arbeitsplatz" oder "Probleme mit Vorgesetzten oder Kollegen" gestützten Beschäftigungsverbot kann der Arbeitgeber eine konkrete Beschreibung der zugrunde liegenden Umstände verlangen. Unterbleibt eine entsprechende Erläuterung durch den Arzt oder die Arbeitnehmerin, so ist der Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses erschüttert.


cube

Beitrag melden

Wenn du aktuell aber evt. eine AU hast, geht die vor. Und es bleibt dennoch dabei, das der Arzt entscheiden kann, ob er eine AU oder ein BV für angemessen hält. Der Text (von Haufe) erläutert nur, dass der Arzt ein BV ausstellen darf - nicht, dass er es muss.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo. also zu allererst; mein Kinderwunsch besteht schon seit vielen Jahren und seit 3 Jahren wird er immer extremer. Mein Mann hat nun zugestimmt, dass wir uns jetzt aktiv in die Kinderplanung begeben und haben letzten Sonntag die Pille abgesetzt. Wir freuen uns schon rießig endlich ein Baby zu bekommen. Nun mein Problem: Ich arbeite seit ...

Hallo Fr. Bader, seitdem meine Vorgesetzten und Kollegen wissen, dass ich schwanger bin kommen nur noch blöde Sprüche - wie "du dicker Brocken oder geh nach Hause, deine Stimmungsschwankungen nerven," man tuschelt hinter meinem Rücken über mich und dazu kommt, dass ich einen Azubi ausbilden muss die ihre Arbeiten noch nicht mal richtig macht und ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin in der 10. Woche schwanger. Meinem Chef habe ich dies sehr früh (noch vor dem 1. Termin beim FA) mitgeteilt. Ich habe gerade eine Fortbildung abgeschlossen, die relativ aufwendig war, sodass wir ein Gespräch vereinbarten bei dem es um die Gehaltsverhandlung gehen sollte. Ich fand es nur fair, vorher mit "der Sprac ...

Sehr geehrte Frau Bader, am Anfang der Schwangerschaft hat mir mein Arbeitgeber gekündigt. Wir wussten beide noch nichts von der Schwangerschaft. Über eine Klage beim Arbeitsgericht konnte ich die Wiedereinstellung erreichen. Die Arbeitstage beim Arbeitgeber haben mir gesundheitlich nicht gut getan, jetzt bin ich seit 3 1/2 Wochen krank geschrie ...

Guten Abend Frau Bader, mein FA möchte mir ein individuelles BV aufgrund von Mobbing/psychischem Druck hinsichtlich meines Arbeitgebers ausstellen. Das BV bezieht sich ja dann nur auf den aktuellen Arbeitgeber. Laut FA wird aber in dem BV kein Grund genannt. Habe nebenbei noch ein kleines Gewerbe, hat überhaupt nichts mit dem Hauptjob zu tun und ...

Guten Abend Frau Bader,  ich bin im Juli 2023 ins Beschäftigungsverbot gegangen. Im Juli 2024 wurde eine Einmalige Sonderzahlung an alle meine Kollegen für das Jahr 2023/2024 gezahlt. Es wurde sich bei der Zahlung nach den tatsächlich gearbeiteten Tagen gerichtet. Das heißt, Urlaubstage und Krankheitstage wurden ausgeschlossen und so der Betrag ...

Aufgrund meiner Vorgeschichte mit einer Frühgeburt bei 26+4 aufgrund einer Zervixverkürzung und beginnender wehentätigkeit. Ich bin nun 41 Jahre alt, spritze täglich Heparin wegen einer Blutgerinnungsstörung. Stille mein älteres Kind noch, wenn auch wenig.   Aktuell habe ich fast täglich Schmierblutungen und bin in der 8. Schwangerschaftswoch ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten, nachdem ich meinem Arbeitgeber der stat. Jugendhilfe (Schichtdienste, Nachtdienste usw.) meine Schwangerschaft mitgeteilt habe. Jetzt bekam ich aber den Hinweis der Einrichtungsleitung, dass ich während der BV nicht mal das Einrichtungsgelände betreten darf um evtl. ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin einfach nur neugierig.  Auf einer arbeitsrechtlichen Schulung wurde mir durch eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht erklärt, dass der Arbeitgeber praktisch keine Handhabe hat, wenn einer Schwangeren ein individuelles Beschäftigungsverbot durch einen Arzt ausgestellt wird.  Das irritiert mich, da ich hier i ...

Hallo... Ich arbeite als Helferin in der ambulanten Pflege und bin in der 15 Woche schwanger. Ich habe meinen Chef bereits vor einigen Wochen über die Schwangerschaft informiert. Nun ist es ja so,dass man laut Mutterschutzgesetz bestimmte Sachen nicht mehr machen darf,z.B. spritzen usw. Daran wird sich gehalten. Aber wie sieht es aus mit Klienten ...