Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot nach 2 Jahren Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot nach 2 Jahren Elternzeit

Maja0018

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema Beschäftigungsverbot. Kurz zu meiner aktuellen Lage: Befinde mich seit Dez 2014 in einer 2 jährigen Elternzeit, Elterngeld wurde auch auf die 2 Jahre geteilt. Ich arbeite Vollzeit in der Pflege und hatte zur Beginn meiner Schwangerschaft eine Beschäftigungsverbot bekommen. Ich plane aktuelle ab Januar 2017 wieder arbeiten zu gehen. Hier ist noch unklar ob Teilzeit oder 450€. Wir würden gerne ein Geschwisterchen nachlegen, nur leider sind wir uns über den Zeitpunkt nicht sicher. Nun zu meine Fragen: 1. Wie verhält es sich wenn ich bis Jan2017 wieder schwanger werde und ich direkt von der Elternzeit in ein Beschäftigungsverbot gehe? Steht mir dann mein "alter" Lohn zu in der Zeit bis zum Mutterschutz oder bekomme ich dann weniger/kein Geld? Muss dann mein Arbeitergeber zahlen? 2. Wäre Teillzeit oder 450€ die bessere Wahl wenn ich nicht schwanger werden sollte, ich aber mit einer Schwangerschaft in dem ersten halben Jahr nach Wiederaufnahme der Beschäftigung rechne? Vor vielen Dank für Ihre Antwort. Mfg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Ab dem ersten Arbeitstag nach der Elternzeit können Sie auch bei einem Beschäftigungsverbot den Lohn erhalten, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. 2. Bei Teilzeit verdienen Sie mehr und bekommen dann auch entsprechend mehr Mutterschaftlohn Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Dann solltest Du so spät wie möglich den Vertrag ändern. Im BV bekommst Du das, was Du auch verdienen würdest. Daher wäre Teilzeit auch besser als 450€. Je mehr Einkommen desto höher wird das neue Elterngeld. Auf jeden Fall solltest Du Deine Elternzeit verlängern und dann Teilzeit IN Elternzeit arbeiten. Dann bleibt der Vollzeitvertrag erhalten und Du kannst die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden um volles Mutterschutzgeld zu erhalten.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Es ist gar nicht gesagt, dass du wieder ein Beschäftigungsverbot erhältst. Der Arbeitgeber kann/sollte dir nämlich einen Schonarbeitsplatz anbeiten: evtl leichte pflegerische Tätigkeiten oder/und administrative Aufgaben. Du kannst bei der Familienplanung keinesfalls vom BV ausgehen.


Maja0018

Beitrag melden

Ja da stimmt, aber die Diskussion hatten wir bei der ersten Geburt schon mit dem Arbeitgeber mit dem Ergebnis das kein alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Gehe ich richtig der Annahme das das Elterngeld dann bei 300€ Mindestsatz liegt, wenn ich noch vor Ende der Elternzeit schwanger werde und dann in das BV gehe? Oder gibt es dann eine neu Berechnung von x Monate BV + x Monate vor erster Elternzeit?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Es zählt immer das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz. Alles was jetzt ist mit 0€ pro Monat plus entsprechend die Monate nach Elternzeit bis Mutterschutz das was Du verdienst oder verdienen würdest.


Maja0018

Beitrag melden

Ah ok. Bin eigentlich davon ausgegangen das die Elternzeit dabei nicht berücksichtigt wird oder zählt das nur bei den ersten 12 Monaten?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Nur die ersten 12 Monate mit Elterngeld werden durch alten Lohn ersetzt. Alles danach so wie es ist pro Monat. Einkommen oder 0€.


Maja0018

Beitrag melden

Vielen Dank für die Hilfe... :-)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das heißt trotzdem nicht, dass es jetzt wieder so ist. Der AG hat vielleicht inzwischen andere Informationen und möchte ich an einen Ersatzarbeitsplatz einsetzen. Du kannst mit dem BV nicht von vornherein rechnen und es auch nicht verlangen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,   ich habe mich bereits versucht zu informieren, finde dieses Thema allerdings sehr komplex, daher richte ich an Sie die Frage:   ich befinde mich im 3. Jahr in Elternzeit und arbeite aber bereits seit über einem Jahr in Teilzeit bei selbigen Arbeitgeber.  Die Elternzeit läuft ab März 2025 aus.    Wenn ich nu ...

Guten Tag,  ist es möglich, die Elternzeit zu kündigen, wenn man ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hat? Ich weiß, dass dies zum Beginn des regulären Mutterschutzes sechs Wochen vorm ET möglich ist und der Arbeitgeber dies auch nicht ablehnen kann. Wie ist es aber, wenn man vorzeitig ein Beschäftigungsverbot erhält? Viel ...

Guten Abend Frau Bader,  Mein Fall ist etwas kompliziert. Ich bin noch in Elternzeit. Ich habe jedoch den Antrag für die Teilzeitarbeit für September eingereicht. Nun bin ich erneut schwanger und mein Arzt hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Meine Frage, wird mein Gehalt im September nun auf die TZ Basis im Beschäftigungsverbot oder ...

Hallo, wir sind wieder schwanger. Meine Elternzeit läuft noch bis zum 15. August.   Mein Arbeitsvertrag läuft Teilzeit auf 25 Stunden, mein Arbeitgeber würde mich gerne auf 40 Stunden aufstocken. Er weiß noch nichts von meiner Schwangerschaft, da noch keine Herztöne sichtbar sind. Soll ich dennoch einen neuen Vertrag aushandeln? Wirkt sich das auf ...

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich momentan im 4. Monat meiner Schwangerschaft. Ich bin noch in Elternzeit bis 25.12.24 (von den anderen beiden Kindern) und habe während der Elternzeit als Minijobberin beim Kinderarzt gearbeitet. Ich habe seit 4 Wochen ein Beschäftigungsverbot. Jetzt ist meine Frage: sobald die Elternzeit ausläuft, komm ich dan ...

Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegerel ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit und für insgesamt 2 Jahre (bis Februar 2026) mit meinem ersten Kind in EZ. Gerne möchten wir auch noch ein zweites Kind. Da ich in meiner ersten Schwangerschaft durch meinen AG direkt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen habe, gehe ich davon aus dass das bei einer erneuten Schwangerschaft ...

Sehr geehrte Frau Bader,    wir haben gerade folgende Situation:    Seit dem 17.06.24 bin ich aus der Elternzeit für meinen Sohn raus und erhalte wieder mein normales Gehalt. Da wir Betreuungsprobleme haben, habe ich ab dem 17.02.25 bis Ende des Jahres 2025 erneute Elternzeit eingereicht in Kombination mit Teilzeit in Elternzeit ab dem 01. ...

Sehr geehrte Frau Bader,   leider muss ich Sie nochmals etwas wegen des Lohnes während meines BV fragen. Das Steuerbüro meines Arbeitgebers ist sich diesbezüglich auch unsicher.  Ich war bis vor kurzem 3 Jahre in Elternzeit. Habe allerdings währenddessen weniger als 10 Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber ohne einen neuen Vertra ...

Sehr geehrte Frau Bader,   erstmal vielen Dank, dass sie uns die möglich geben zu solchen Themen Fragen zustellen.  Ich bin seit 10 Monaten Mama und mein Mann und ich wünschen uns noch ein zweites Kind. Bislang haben wir aber noch nicht an eine Planung denken können, da  uns der finanzielle Aspekt sehr unsicher macht. Eigentlich würde ich u ...