Mimi2442014
Meine Frau arbeitet in Teilzeit während der Elternzeit (bis April 2017). Danach hätte sie wieder einen Anspruch auf ihre volle Stelle. Wir wollen aber noch ein 2. Kind. Während der ersten Schwangerschaft hatte sie ein Beschäftigungsverbot, und bekäme dies wohl auch in der nächsten. Meine Frau befürchtet, sie könnte wegen des Beschäftigungsverbots einfach unentgeltlich zurück in die Elternzeit geschickt werden. Sie hat aber einen Vertrag über die Teilzeit. Daher glaube ich das nicht. Mir stellt sich eher die Frage, ob sie sogar einen Anspruch auf ihr komplettes Gehalt hätte, sollte sie nach Ende der Elternzeit noch Schwanger sein. Dann müsste ja eigentlich ihr alter Vollzeitvertrag wieder greifen. Kann der Teilzeitvertrag gekündigt werden, weil sie wegen des Beschäftigungsverbots sowieso zuhause bleiben muss? Und hat sie vielleicht sogar Anspruch auf das Vollzeitgehalt nach Ende der Elternzeit?
Hallo, sie bekommt den Lohn, den sie ohne Bv bekommen würde. Liebe Grüsse NB
Sternenschnuppe
Sie bekommt genau das was sie nach Vertrag jeweils verdienen würde. Solange Teilzeit den Teilzeitlohn, danach den Vollzeitlohn. Der AG kann nix beenden. Bekommt es eh von der Krankenkasse wieder. Zum neuen Mutterschutz darf sie sogar die Elternzeit beenden um vollen Mutterschaftslohn zu bekommen. Nicht vorher. Aus finanzieller Sicht wäre eine Schwangerschaft also kurz vor Ende der laufenden Elternzeit gut. Dann zählen für das neue Elterngeld einige Vollzeitmonate mit rein.
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