wuscheline38
Hallo Frau Bader, im Februar diesen Jahres kam unsere Tochter zur Welt. Elternzeit hab ich für 1 Jahr beantragt. Ab Mai habe ich im Homeoffice 15h/pro Woche gearbeitet. Ab Februar 2016 nach Ende der Elternzeit wollte ich 30h/pro Woche arbeiten. Jetzt bin ich aktuell wieder schwanger und unser 2. Kind wird im Juni 2016 zur Welt kommen. Ich hab gelesen, dass die Monate, in denen man Elterngeld für das 1. Kind bezieht, nicht berücksichtigt werden und stattdessen die Monate vor Geburt des ersten Kindes herangezogen werden. Aber wie ist das, wenn man während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet hat...wird dann dieses Gehalt für die Berechnung herangezogen? Vielen Dank schonmal für die Beantwortung der Frage.
Hallo, wenn es für Sie vorteilhafter ist, können Sie auf die Ausklammerung verzichten. Liebe Grüße NB
Suethe
Hi, ich stehe jetzt vor dem selben Problem. Mir hat die Elterngeldstelle gesagt, das Teilzeitgehalt würde zugrunde gelegt werden. Obwohl dies deutlich nachteilig für mich wäre. Darf ich fragen, wie es bei Ihnen ausgegangen ist? Die für mich zuständige Elterngeldstelle ist sehr … schwierig... Ich bekomme allerings Elterngeld Plus, also mehr als 12 Monate.
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