Annicat
Ich bitte um Erläuterung zum Thema Zusammentreffen von Entgeltersatzleistung und Beschäftigungsverbot: Im Rahmen eines individuellen Beschäftigungsverbotes muss ein Arbeitgeber den Mutterschutzlohn in Höhe des Durchschnittsverdienstes der letzten 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft zahlen. Doch welchen Einfluss hat der Bezug von Entgeltersatzleistungen auf diese Berechnung, wenn genau in diesen 3 vollen Monaten Krankengeld bezogen wurde? Heißt das dann: Krankengeld im Bemessenszeitraum = kein Lohn vom Arbeitgeber = kein Lohn während Beschäftigungsverbot, egal wann dieses beginnt und wie lange es andauert? Oder ist der Krankengeldbezug unerheblich und es werden die vollen Gehälter laut Arbeitsvertrag "fiktiv" zugrunde gelegt? Ich freue mich auf Ihre Antwort! Freundliche Grüße
Hallo, 1. Das BV greift nur, wenn keine AU mehr vorliegt. 2. Sie bekommen dann den vollen Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden Liebe Grüße NB
Ani123
Im BV bekommen sie das, was sie ohne BV auch bekommen würden. Die letzten 3 Monate werden nur herangezogen, wenn der Lohn monatlich verschieden ist. Was sich bei Ihnen vermutlich eher als Frage stellen wird ist, ob sie wirklich arbeitsfähig sind. Denn wenn sie nicht abrieten können gilt die AU. Gerade nach einer längeren Krankheitszeit, die unmittelbar vor dem BV liegt, kann es sein, dass die Krankenkasse das prüft. Zudem kann ihr AG, trotz, dass er das BV ausspricht/ausstellt, auch eine Prüfung bei der Krankenkasse anregen.
User-1736455377
Vielleicht hab ich gerade ein Brett vor dem Kopf, aber wovon reden wir jetzt? BV, AU oder AU im BV?
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