Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung Elterngeld ruhendes Kleingewerbe

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung Elterngeld ruhendes Kleingewerbe

sechelstett

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Hallo Frau Bader, Ich habe Anfang Januar mein Elterngeld beantragt und dabei auch mein ruhendes Kleingewerbe angegeben. Als ich den Bescheid bekommen habe, war ich sehr überrascht, weil die Monate mit Mutterschutz einberechnet wurden. Deswegen hab ich Widerspruch eingelegt. Jetzt habe ich von der Stadt die Antwort bekommen, dass es wegen der Selbstständigkeit so ist. Kann ich irgendwas dagegen tun? Das Gewerbe ruht seit Jahren und ich hab es nur wegen der Vollständigkeit angegeben. Dadurch fehlen mit 140€ im Monat... Ich würde mich freuen, wenn Sie mir helfen könnten. Mit freundlichen Grüßen, Julia Sechelmann


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie in den letzten 12 Mo bzw dem letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor der Geburt keinerlei Einkünfte haben, ist es nicht zu berücksichtigen. Liebe Grüße NB


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