pawa
Sehr geehrte Frau Bader, im Juli 2023 ist meine Tochter zur Welt gekommen. Neben Elterngeldplus habe ich auch einen Minijob, welcher nicht auf mein Elterngeldplus in Höhe von 450 Euro angerechnet wird. Für mich haben sich weitere Nebenberufliche Tätigkeiten ergeben, sodass ich überlege ein Kleingewerbe anzumelden. Würde sich das eher lohnen? Was ich auch nicht ganz verstehe im Minijob verdient man höchstens ugefähr 6000 Euro im Jahr. Der Grundfreibetrag des Kleingewerbes liegt jedoch bei ca. 11000 Euro. Wenn beide Summen steuerfrei sind, dann lohnt sich doch ein Kleingewerbe mehr, da man mehrere Stunden arbeiten kann oder? Viele Arbeitgeber von Minijobs bieten ja beide Abrechnungsvarianten an. Wenn ich es so richtug verstanden hab, könnte ich mit einem Kleingewerbe demanch denn vollen anrechnungsfreien Betrag zum Elterngeldplus dazuverdienen, der irgendwo über 520 Euro liegt oder. Ich hoffe Sie können meine Frage beantworten. Mit freundlichen Grüßen, Paula
Hallo, es gibt keinen Freibetrag beim Elterngeld, alle Tätigkeiten werden angerechnet. Es gibt nur ein Mindestbetrag von 300 €. Liebe Grüße NB
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