Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnung des Gehaltes im BV- kurzer Zeitraum

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnung des Gehaltes im BV- kurzer Zeitraum

lila1975

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Februar meine Tätigkeit begonnen. Ich erhalte ein Fixum plus Provisionen. Ich erhalte rückwirkend im Folgemonat meine Provision. Meine Ärztin möchte mir das BV ausstellen. Meine Sorge gilt der Berechnung meines Gehaltes. Ich war Zwischenzeitlich erkrankt und fiel in das Krankengeld. Welcher Bemessungszeitraum wird im meinem Fall zugrunde gelegt? Ich habe erst ab März meine Provisionen erhalten. Wird der Krankengeldzeitraum auch in die Berechnung fließen? Ich danke Ihnen im Voraus! Beste Grüße Miriam


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie schwangerschaftsbedingt krank waren, entstehen Ihnen keine Nachteile Liebe Grüße NB


lila1975

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Sehr geehrte Frau Bader, wie wird dann mein Gehalt im BV ermittelt? Ich habe im Febr. eine neue Stelle begonnen. Davor habe ich Krankengeld erhalten ( nicht schwangerschaftsbedingt) Im Feb. hatte ich nur das Fixum..dann im März erhielt ich dann meine Februarprov. Ich las, das 3 Monate bzw 13 Wochen vor Beginn der Schwangerschaft als Durchschnitt genommen wird. Wann gilt hier der Zeitpunkt der SS? Und welche Monate würden dann bei mir zählen? denn nur Febuar wäre zu meinem Nachteil, da es nur Provision gab. Ich hoffe ich konnte meine Situation verständlich erklären. LB Miriam


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