KaRo141
Sehr geehrte Frau Bader, Sie haben mir schon einmal geholfen bei dem Thema jobwechsel innerhalb der Elternzeit. Nun stellt sich mir bei folgendem Sachverhalt eine Frage. Wenn ich meinen alten job kündige ist ja meine Elternzeit automatisch beendet. Den neuen job kann ich erst 4 Monate später beginnen. In der Zwischenzeit könnte ich landeserziehungsgeld beantragen und beziehen aber muss ich mich in den vier Monaten arbeitslos melden? Vielen dank für Ihre Hilfe. LG karo
Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Vefügung stehen bekommen Sie auch kein ArbGeld 1 Liebe Grüße NB
KaRo141
Danke. Auf ALG I bin ich nicht angewiesen, mir ging es va um Renten und Krankenversicherung... Muss ich das die 4 Monate selber tragen?
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