Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Basiselterngeld 14 Monate für nur ein Elternteil in Ehe?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Basiselterngeld 14 Monate für nur ein Elternteil in Ehe?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader. Ich informiere mich gerade über das Basiselterngeld. Ein Sachverhalt ist mir noch nicht ganz klar: Muss mein Partner zwei Monate davon nehmen oder darf ich auch die zwei Monate anhängen? So dass ich 14 Monate Basiselterngeld beanspruche. Wir würden hohe einbüßen haben, wenn mein Mann sein Gehalt verkürzen müssten, denn zuhause bleiben kann er nicht, da er ein Büro hat. Somit wäre es einfacher, wenn ich das machen würde. Lieben Dank.


Car.78

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Nein, Du allein nur 12 Monate. Er nimmt die 2 Monate oder nicht.


chrissicat

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Bis zum 14. Lebensmonat Elterngeld gibt es NUR wenn das andere Elternteil auch mindestens 2 Monate in Elternzeit ist. Wenn sich das für euch nicht lohnt, dann bekommst du halt nur bis zum 12. Lebensmonat Elterngeld.


Sternenschnuppe

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Nein, das geht nicht, die 14 Monate hat man nur, wenn man gemeinsam nimmt.


Mitglied inaktiv

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"Basiselterngeld können Sie für bis zu 12 Lebensmonate bekommen. Wenn beide Partner Elterngeld beantragen und mindestens einer von Ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar für bis zu 14 Monate." Der zweite Satz macht mich stutzig.


chrissicat

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Wieso? Da steht doch ganz deutlich "Wenn beide Partner Elterngeld beantragen..."


Mitglied inaktiv

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Ja, beide beantragen. Ich dachte aber, bei mindestens einer von beiden, kann es auch komplett der Selbe sein. Schade.


Sternenschnuppe

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Bei zwei H4 Empfängern hat mit Elterngeld keiner weniger als vorher. Da gehen nur 12 Monate. Dein Partner könnte aber auch nehmen und dennoch bis 30 Stunden arbeiten, wird dann eben angerechnet.


chrissicat

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"mindestens einer von beiden" bezieht sich auf die Gehaltseinbußen, nicht auf den Elterngeldbezug. Beispiel: Du bist Hausfrau und dein Mann arbeitet, er nimmt aber auch mindestens 2 Monate Elternzeit. Dann hat mindestens einer, nämlich der Mann Gehaltseinbußen. Die Hausfrau hat keine Gehaltseinbußen, da sie ja gar kein Gehalt erhält, bekommt aber trotzdem den Mindestsatz Elterngeld. In diesem Fall kann insgesamt bis zu 14 Monaten Basiselterngeld bezogen werden.


Mitglied inaktiv

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Danke. Mein Fall ist der: Mein Mann ist Angestellt bei sich selbst. Er verdient doppelt so viel wie ich. Wenn er zwei Monate sein Gehalt kürzt wären das einbußen auf aller Linie bei uns. Da wir das schon einmal, nach altem Elterngeld, gemacht haben wissen wir, dass es sich nicht lohnt für uns. Da der Kitaplatz erst ab Dezember klappt, muss ich dann zwei Monate unbezahlt zuhause bleiben. So jetzt meine Logik?!


Mitglied inaktiv

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Verlängere doch deine Elternzeit und wandle 2 Monate Basis EG in EG plus um.... Elterngeld soll den Einkommens Verlust abfangen, während man sein Kind betreut.


Mitglied inaktiv

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Also 10 Monate EG und Monat 11 bis 14 EG Plus? Das geht? Dann ist es das was ich gesucht habe.


Mitglied inaktiv

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Ja das geht.. Monat 1+2 sind ja die Mutterschutz Leistungen und dann Monat 3-10 Basis und 11+12 gesplittet auf EG plus damit Monat 13+14 noch etwas EG. EG plus ist die Hälfte vom Basis EG.


Dojii

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Ja genau. Du kannst so gesehen für jeden Basismonat entscheiden, ob du stattdessen 2 Monate Elterngeld Plus nutzen möchtest. Mit der oben genannten Kombi kommst du auf insgesamt 14 Monate, wobei du in den letzten vier dann eben nur das halbe Elterngeld bekommst.


Car.78

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Nur mal für mich zum Verständnis, weil ich das nicht verstehe: wo ist der Vorteil einen Monat BasisEG in 2 Monate EGplus zu wechseln? Das Geld bleibt doch das Gleiche? Da kann man doch auch einfach die Hälfte der Kohle für den 2. Monat weglegen und hat das gleiche Ergebnis??! Oder gibt es da noch irgendwas anderes, was ich übersehe?


Felica

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Das geht innerhalb einer Ehe und wenn nicht getrennt lebend nur im absoluten Ausnahmefall. Fällt dann unter Härtefallregelung. Dafür muss man nachweise das der Ehepartner das Kind absolut nicht betreuen kann, zB wegen schwerer Krankheit und er wenn er es dann betreuen würde, gegen das Kindeswohl handeln würde. In eurem Falle sind es nur finanzielle Aspekte, die gelten nicht.


Felica

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Siehst du richtig. Es gibt in beiden Fällen das gleiche EG, nur die Zeitraum in dem es ausgezahlt wird verlängert sich. Man leiht dem Staat halt das Geld etwas länger bis man es ausgezahlt bekommt. Sinnvoller ist es von Anfang an jeden Monat etwas zur Seite zu legen. Vor allen vom Mutterschutzgeld. Das ja in fast allen Fällen deutlich höher wie der EG ausfällt.


Mitglied inaktiv

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Ich müsste unbezahlten Urlaub nehmen nach den 12 Monaten und der AG ist nicht verpflichtet ihn mir zugeben. Aber Elternzeit steht mir ja zu so wie ich sie plane. Daher würde ich gerne gleich 14 Monate planen.


Felica

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Wie kommst du auf den Blödsinn? Warum musst du nach 12 Monaten unbezahlten Urlaub nehmen? Dir stehen bis zu 3 Jahre EZ zu. Da die EZ nichts mit dem EG zu tun hat, sondern nur regelt wie lange dein AG dir die Arbeitsstelle freihalten muss, kannst du natürlich länger EZ nehmen wie du EG beziehst. Habe ich beim ersten Kind gemacht und werde ich jetzt wieder. Ich werde Basis-EG beziehen, aber beim AG 3 Jahre EZ einreichen, mit dem Hinweiß das ich nach etwa 1,5 Jahren wieder in TZ einsteige mit bis zu 30 Stunden innerhalb der EZ. Solange ich dann in EZ bin, genieße ich Kündigungsschutz, selbst dann wenn ich weider arbeite. Könnte sogar theoretisch sagen, wenn der AG zustimmt, das ich in de EZ woanders arbeite.


Dojii

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Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge. Du kannst natürlich auch die Monate 13 und 14 Elternzeit ohne Elterngeld nehmen und dir jeweils die Hälfte des Geldes in den Monaten 11 und 12 zurücklegen.. Aber die Variante mit 10 mal Basis und vier mal Plus ist natürlich praktischer, weil man da nichts selbst zurücklegen muss. ^^


chrissicat

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Nein, das mit dem unbezahlten Urlaub ist Quatsch! Anspruch auf Elternzeit hast du auch ohne den Bezug von Elterngeld. Du kannst die Elternzeit bis zu 3 Jahre lang nehmen, bekommst natürlich dann nicht während der kompletten Zeit Elterngeld.


Mitglied inaktiv

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Es waren hilfreiche Informationen dabei.


Mitglied inaktiv

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Ihr habt noch was vergessen car78 zu erklären.. Sollte man Vorhaben während der ez teilzeit zu arbeiten, wird bei EG plus nicht alles angerechnet


Johanna153

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Wenn er bei sich selbst angestellt ist, dann hat er doch alle Möglichkeiten sein Gehalt selbst zu gestalten. Z. B. Indem er sich das gekürzte Gehalt irgendwann später als Weihnachtsgeld oder Bonus auszahlt.


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