Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auswirkungen von Krankheit zu Beginn der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auswirkungen von Krankheit zu Beginn der Elternzeit

Theresa Zertz

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Hallo, angenommen der Vater möchte ab Geburt für einen Monat in Elternzeit gehen (Elternzeit geteilt auf 2 x 1 Monat ) und hat dies auch entsprechend beim Arbeitgeber angemeldet. Wenn nun der Vater über einen längeren Zeitraum krank geschrieben ist und während der Krankschreibung das Baby geboren wird. Wird die Krankheit angerechnet und verlängert die Elternzeit oder ist der Geburtstermin der Stichtag unabhägig wie lange die Krankschreibung nach der Geburt noch angedauert hat? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn Sie nach der Geburt eines Kindes Entgeltersatzleistungen beziehen (also Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rente), müssen Sie sich diese Einnahmen auf das Elterngeld anrechnen lassen, soweit das Elterngeld 300 Euro übersteigt. Bei der Berechnung bestimmter einkommensabhängiger Sozialleistungen (wie Wohngeld und BAföG) wird das Elterngeld ebenfalls erst oberhalb des Mindestbetrages von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt. Und das Krankengeld muss sich auf höchstens 30 Std/ Wo beziehen Liebe Grüße NB


SumSum076

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Die Elternzeit verändert sich nicht durch Krankheit! Es sei denn, die Krankheit ist so schwerwiegend, dass es dir unmöglich ist, die Kinderbetreuung zu gewährleisten, dann dürftest du von der Elternzeit zurücktreten. "Eine Unmöglichkeit der Betreuung durch den anderen Elternteil liegt vor, wenn dieser die Betreuung aus tatsächlichen Gründen nicht übernehmen kann. Dabei kann es sich beispielsweise um eine schwere Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod sowie um den Fall der Verbüßung einer Freiheitsstrafe handeln." Gruß Sabine


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