Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag auf Elternzeit VOR Beginn der Elternzeit zurückziehen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antrag auf Elternzeit VOR Beginn der Elternzeit zurückziehen

ccmmkkss66

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Sehr geehrte Frau Bader, wenn man fristgerecht den Antrag auf Elternzeit als Vater gestellt hat (7 Wochen vor Beginn), während dieser 7 Wochen sich aber beruflich etwas so ändert, dass die Elternzeit nicht mehr notwendig ist (in diesem Fall eine mögliche Versetzung), ist es dann als Beamter möglich, diesen Antrag zu widerrufen / zurückzuziehen, bevor die Elternzeit beginnt, oder ist hier ebenfalls eine Zustimmung des Arbeitgebers notwendig, obwohl ich mich noch innerhalb der 7 Wochen bewegen würde? Vielen Dank für Ihre Auskunft!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist kein Antrag, sondern eine Mitteilung. Also eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Diese kann man nicht so einfach zurücknehmen. Da muss der Arbeitgeber zustimmen. Liebe Grüße NB


Felica

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Nur wenn der AG zustimmt. Es handelt sich auch nicht um einen Antrag sondern um eine verbindliche Mitteilung. Wenn der AG dem also nicht zustimmt, also dem Verzicht, dann muss die EZ so genommen werden wie sie dem AG mitgeteilt wurde.


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