msz
Hallo Frau Bader, voraussichtlicher ET war 26.06.2017. Geboren wurde sie aber vorzeitig am 19. Mai 2017. Die Schutzfrist wegen der Frühgeburt solle am 18. September 2017 enden. Beginnt die Elternzeit ab 19. September 2017 or doch ab 15. Mai 2017? Hatte am 21. Juni 2017 auf Elternzeit per E-Mail beantragt. Reicht es? Denn ich jetzt im Internet gelesen habe, dass es schriftlich gesendet werden soll. Ich habe noch keine Antwort von meinem Arbeitgeber erhalten. Hatte 2 Jahre Elternzeit beantragt. Wann genau würde die Elternzeit enden? 15. Mai 2019 oder 19. September 2019? Beeinflusst die Tatsache, dass sie eine Frühgeborene ist oder nicht? Auf eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Ich danke Ihnen im voraus für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen, Mari S.
Hallo, die EZ beginnt mit der Geburt. Am besten schreibt man in den Antrag ein End-Datum hinein. Liebe Grüße NB
Andrea6
Wenn Du 2 Jahre Elternzeit beantragt hast endet diese am Tag vor dem 2. Geburtstag, also am 18.05.2019
mellomania
beginn kommt auf deinen arbeitgeber an. man kann beginn elternzeit entweder mit geburt oder einen tag nach ende schutzfrist melden. ende ist aber immer jahresweise (wenn so genommen) einen tag vor dem jeweiligen geburtstag. hast du eine fühgeburtsbescheinigung vom kh bekommen? die brauchst du, damit der mutterschutz verlängert wird und du länger mutterschaftsgeld bekommst.
SumSum076
Es kommt auf den Arbeitgeber an? Hat er Gestaltungsrecht bei der Elternzeit? Man kann Elternzeit nur entweder mit Geburt oder 1 Tag nach der Schutzfrist melden? Andere Varianten gibt es nicht? Ende ist bei "jahresweise" immer am Tag vor dem Geburtstag? Kann ich nicht vom 4. Lebensmonat bis zum 16. Lebensmonat EZ nehmen? Das hatte ich anders in Erinnerung, gab es da Änderungen? Gruß Sabine
SumSum076
an die TE: Ja, die Geburt (Frühgeburt oder nicht) beeinflusst die Elternzeit, denn die Elternzeit beginnt faktisch ab der Geburt. Solltest du Elternzeit ab Ende Mutterschutz angemeldet haben, zB für 2 Jahre, dann war das ungenau. Denn hier könnten 2 Jahre ab Geburt oder 2 Jahre ab Mutterschutzende gemeint sein. Im ersten Fall (2 Jahre ab Geburt) ist der erste Arbeitstag der 2. Geburtstag des Kindes (19. Mai 2019) und du hast 2 Jahre EZ "verbraucht". Im zweiten Fall liegt der erste Arbeitstag 2 Jahre nach dem Ende der Mutterschutzzeit und du hast an Elternzeit insgesamt 2 Jahre + die Dauer des nachgeburtlichen Mutterschutzes (XY Wochen) verbraucht. Kommt also darauf an, wie du es damals formuliert hast. Evtl kannst du bei deiner KK anfragen für wie lange dich dein AG in Elternzeit gemeldet hat. Gruß Sabine
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