Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aussteuerung Krankengeld / ALG 1

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Aussteuerung Krankengeld / ALG 1

Sera91

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Bezüglich Frage vom 04.04.2023 Ich werde jetzt zum 20.03.2023 von der Krankenkasse ausgesteuert Krankengeld Bezug endet. Mein Arbeitsvertrag lief während der Arbeitsunfähigkeit aus und ich habe weiterhin Krankengeld bekommen, Arbeitsunfähig durch psychosomatische Erkrankungen.Nun soll ich zum Arbeitsamt ALG1 beantragen, Medizinischen Dienst und alles was dazu gehört. Ich bin aktuell schwanger in der 16 Ssw. Meine Frage muss ich angeben das ich schwanger bin da ich ja aus psychischen Gründen Arbeitsunfähig bin aber ich muss dem Arbeitsamt auch zur Verfügung stehen und Arbeit aufnehmen können. Dies belastet mich sehr und ich weiss nicht was ich machen soll, was richtig oder falsch wäre. Mit freundlichen Grüßen Sera von Sera91 am 04.03.2023 Gutachten vom ÄD wurde erstellt mit 6 Std. Täglich arbeitsfähig, zudem wurde begründet das ich mein Kind betreuen muss. Die aussteuerung der Krankenkasse bezieht sich aber den AU's vor der Schwangerschaft und vor der Geburt meiner 1. Die Gesundheitlichen Probleme hatte ich viel vorher und wurde deswegen AU danach schwanger. Widerspruch wurde eingelegt, Widerspruch wurde auch mit dem Widerspruchsbescheid abgelehnt. Ich bin immer noch AU und das Gutachten spricht aber nicht der Wahrheit zu. Was soll ich nun tun, ich bin schwanger, bin nicht versichert und habe einen Schwangerschaftsdiabetes nich dazu. Das macht mich Wahnsinnig. Kennt sich da wer aus ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich hatte ja schon am 06.03.2023 ausführlich geantwortet. Suchen Sie einen Fachanwalt auf. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Kannst du dich nicht über deinen Mann familienversichern? Wo ist das Kind versichert?


Sera91

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Hallo, Das Kind ist beim Vater versichert. Sind nicht verheiratet. LG


Ani123

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Das Wichtigste sollte erstmal sein, dass sie sich selbst krankenversichern. Das geht auch freiwillig gesetzlich versichert. Das kostet zwar (vermutlich 200-300 € im Monat), ist im Vergleich zu selbst die Kosten tragen bei Arztbesuchen, Medikamente die ihnen verschrieben werden, Geburt, uvm. die günstigste Variante. Die Alternative ist - alles selbst zu bezahlen - Privatversicherung, was vermutlich teurer kommt Gerade auf den Hinblick von Schwangerschaft und Schwangerschaftsdiabetes stehen regelmäßige Arztbesuche an und selbst wenn sie nicht schwanger wären, passieren kann immer was und sie brauchen medizinische Hilfe. Behandelt werden sie, teuer wird es dann. Der Gutachter meint, dass sie bis zu 6 Stunden täglich arbeiten können. Sie schreiben, dass aus ihrer Sicht die Begutachtung nicht gut verlief. Haben Sie das Gutachten angefechtet? Der Punkt mit der Kinderbetreuung für das 1. Kind ist ein relevanter. Mal abgesehen davon, sie wären gesund. Sie könnten wegen der fehlenden Kinderbetreuung nicht arbeiten. Und ohne Betreuung haben sie kein Anspruch auf ALG1. Da handelt die Agentur für Arbeit richtig und das der Widerspruch abgelehnt wurde ist auch richtig. Sie müssen ihr 1. Kind betreut haben um überhaupt arbeiten zu können. Dann hätten sie Anspruch auf ALG1 und das auch, wenn sie arbeitsunfähig wären. (Ich bin selbst vom Krankengeld ins ALG1 gerutscht und war weiter AU. Regelmäßige Gespräche mit einem Sachbearbeiter fanden trotzdem statt.) Sie können versuchen Bürgergeld zu bekommen. EG wird es für das 2. Kind nur den Mindestsatz von 300 € geben und bis zum 3. Geburtstag des 1. Kindes noch 75 € Geschwisterbonus.


MamaausM2

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Hast du bei der Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente beantragt? War dir mehrfach! geraten worden ALG nach Aussteuerung gibt es nicht unendlich


Sera91

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Danke für die Antwort. Was ist mit der Nahtlosigkeitsregelung um das ganze zu Überbrücken? Ich habe vergessen ein Arzt mit der Schweigepflichtsentbindung anzugeben, das haben die ausgenutzt. Laut meinen Ärzten kann ich keine 6 Stunden täglich arbeiten. Es würde also alles mit dem Gutachten zusammen liegen. Nahtlosigkeit tritt ein wenn man weniger als 3 Std. und oder länger als 6 Monate AU ist meine ich. Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde auch gestellt. LG


Frida19

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Falls nicht, dann greift die Nahtlosigkeitsregelung nicht! Die greift nur dann, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würde, wenn man nicht erkrankt wäre. Das tust du aber nicht, wenn Du Dein Kind betreuen musst. Falls Du eine Betreuung für Dein Kind hast (und nicht nur eine Pro-Forma-Betreuung, sondern eine tatsächliche Betreuung), dann greift die Nahtlosigkeitsbetreuung. Denk daran, es könnte eine (ambulante) medizinische Rehamaßnahme angeordnet werden, die in die Betreuungszeit Deines Kindes fällt.


Frida19

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Nahtlosigkeitsbetreuung = Nahtlosigkeitsregelung Ich habe mich vertippt.


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