Junikäfer
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meine vorherige Fragen offenbar nicht verständlich formuliert. Ich meinte mit Ausgleichszahlung nicht den Mutterschaftslohn. Ich meine die Ausgleichszahlung für ausgefallene Nacht-/Feiertagszuschläge während man stillend/schwanger arbeitet jedoch die genannten Dienste nicht machen darf. Es besteht während der Schwangerschaft Anspruch auf Ausgleichszahlung der Differenz die man nicht-schwanger verdient hätte. Ich vermute, dass das ebenso für die Stillzeit gilt. Ist das korrekt? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit besten Grüßen
Hallo, Ach so, ja. Die Ausgleichszahlungen müssen aber versteuert werden. Liebe Grüße NB
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